Die Umweltverbände kritisieren, dass die Anlage in einem wichtigen Vogelschutzgebiet geplant ist.

Der Windpark in Sainte-Croix im Waadtländer Jura ist seit mehr als zwanzig Jahren durch Einsprachen und Rekurse von verschiedenen Seiten blockiert. Das Waadtländer Kantonsgericht hat in seinem jüngsten Urteil vom November Bedenken der Umweltorganisationen BirdLife Schweiz und Helvetia Nostra teilweise Rechnung getragen.

Kritik am Projekt
Trotzdem sind die Umweltorganisationen nicht zufrieden. Sie haben entschieden, die Sache vor Bundesgericht zu bringen, wie die Organisationen am Dienstag mitteilten.

Das Waadtländer Kantonsgericht ist laut BirdLife Schweiz und Helvetia Nostra auf die heiklen Punkte nicht eingegangen. Es habe zwar Massnahmen befürwortet, um die Sterblichkeit der Zugvögel zu reduzieren. Zu den Auswirkungen des Projektes auf die Brutvögel habe sich das Gericht hingegen nicht geäussert.

Gefahr für bedrohte Vogelarten
BirdLife Schweiz und Helvetia Nostra befürchten, dass drei der Windturbinen mehrere bedrohte Vogelarten, darunter den Auerhahn, beim Nisten im Sektor La Gittaz stören könnten.

  BirdLife Schweiz und Helvetia Nostra bemängeln zudem, dass eine der wichtigsten vom Kanton vorgeschlagenen Kompensationsmassnahmen wegen der Weigerung einer angrenzenden Gemeinde nicht greifen kann. Ausserdem liege noch keine Rodungsbewilligung des Bundesamtes für Umwelt vor, was in diesem Fall obligatorisch wäre.