Mit dem Plan des Bundesrats soll eine vom Parlament verabschiedete Vorlage umgesetzt werden.

«Das Wasser in der Schweiz ist sauber, und so soll es auch Bleiben», sagte Landwirtschaftsminister Guy Parmelin am Mittwoch vor den Medien. Er präsentierte ein Paket von geänderten Landwirtschaftsverordnungen. Mit diesen soll das Risiko beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reduziert werden. Damit soll ein Teil der Vorlage umgesetzt werden, welche das Parlament in der abgelaufenen Frühjahrssession verabschiedet hat.

Die Vorlage verlangt, dass die mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken für Oberflächengewässer, naturnahe Lebensräume und als Trinkwasser genutztes Grundwasser bis 2027 halbiert werden. Referenz soll das Mittel der Jahre 2012 bis 2015 sein.

Verglichen mit den Volksinitiativen, die am 13. Juni zur Abstimmung kommen, stelle die neue Gesetzgebung «konkretere Lösungen» bereit, sagte Parmelin. «Die Trinkwasser- und die Pestizidinitiative sind extreme Vorlagen, die die Landwirtinnen und Landwirte bestrafen.» Die Massnahmen des Bundesrats seien eine Antwort auf diese beiden Initiativen, welche überdies «die Versorgungssicherheit der Schweiz gefährden».

Weniger Stickstoff und Phosphor
Der gesamte Massnahmenplan betrifft das Landwirtschaftsgesetz, das Gewässerschutzgesetz und das Chemikaliengesetz. In einem ersten Schritt geht der Bundesrat einen Teil der Verordnungen an, die das Landwirtschaftsrecht betreffen.

Auf den Ackerflächen eines Betriebs müssen neu mindestens 3,5 Prozent der Fläche als spezifische Biodiversitätsförderflächen angelegt werden. Ausserdem dürfen Betriebe keine Wirkstoffe «mit erhöhtem Risikopotenzial» mehr einsetzen, wie es bei Herbiziden wie zum Beispiel Dimethachlor der Fall ist.

Der Bundesrat schlägt zudem vor, den Fehlerbereich von 10 Prozent, der heute bei der Berechnung der Düngerbilanz toleriert wird, abzuschaffen. Insgesamt solle der Stickstoff- und Phosphorgehalt in den Böden bis 2030 um 20 Prozent zu reduziert werden.

Ein Teil der vorgeschlagenen Massnahmen betrifft die Anforderungen des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN). Entsprechend werden landwirtschaftliche Betriebe, die Direktzahlungen erhalten, dazu verpflichtet, die Massnahmen umzusetzen.

Das Paket sieht auch Sanktionen vor. So werden etwa Direktzahlungen gestrichen, wenn die Vorgaben zum Stickstoff- und Phosphorgehalt überschritten werden.

Die Änderungen werden voraussichtlich im Frühling 2022 vom Bundesrat beschlossen und sollen auf den 1. Januar 2023 in Kraft treten. Ein zweites Verordnungspaket mit zusätzlichen Massnahmen wird der Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt in die Vernehmlassung geben.