Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die staatliche Agentur für Lebensmittelsicherheit ANSES einen Fehler begangen habe, als sie dem Produkt im März 2017 die Zulassung erteilte. Auch wenn Glyphosat von der EU freigegeben sei, hätten wissenschaftliche Studie und Tierversuche gezeigt, dass Roundup Pro 360 aufgrund seiner Zusammensetzung giftiger sei als Glyphosat.

«Möglicherweise krebserregend» 
Das Produkt sei möglicherweise krebserregend für Menschen und schädige die Umwelt, liess das Gericht weiter verlauten. Bei der staatlichen Agentur ANSES und bei Bayer war zunächst keine Stellungnahme erhältlich.

Glyphosat wurde ursprünglich von Monsanto entwickelt und von den Amerikanern und jetzt von Bayer unter dem Markennamen Roundup vertrieben. Das Herbizid wird aber auch von anderen Firmen hergestellt, da das Patent seit Jahren abgelaufen ist. Bayer sieht sich wegen des Unkrautvernichters in den USA mit rund 9300 Klägern konfrontiert, da Glyphosat im Verdacht steht, krebserregend zu sein. 

Der Konzern hat immer wieder beteuert, dass Glyphosat bei sachgemässer Anwendung sicher sei und sich dabei auf mehr als 800 wissenschaftliche Studien berufen. Die EU-Kommission hatte Ende 2017 die Zulassung von Glyphosat um fünf Jahre verlängert.