Die Bundesbehörden hätten vor allem dank der Überarbeitung des Sachplans Fruchtfolgeflächen im Bereich des Kulturlandschutzes Fortschritte erzielt, teilt die Kommission mit. Dennoch bleibe die Situation besorgniserregend. So liege der Flächenbestand der Fruchtfolgeflächen nur knapp über dem vom Bund definierten Mindestkontingent und die Beurteilung der tatsächlichen Lage bleibe mangels verlässlicher kantonaler Daten zur Bodenqualität schwierig. Die Kommission fordert vom Bundesrat, die Bemühungen zu verstärken.

Die GPK-N ist zudem der Meinung, dass der Schutz der Fruchtfolgeflächen eher auf Gesetzes- als auf Verordnungsebene verankert werden sollte. Zudem soll der Bundesrat prüfen, ob eine allgemeine Kompensationspflicht für die Beanspruchung von FFF eingeführt werden solle, dies im Falle eines weiteren Rückgangs der Flächen.