Die Initiative wurde von der Umweltkommission des Nationalrats (Urek) mit 18 zu 6 Stimmen verabschiedet, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Sie verlangt Anpassungen des Umweltschutzgesetzes. Ziel ist, dass Ressourcen auf Dauer nachhaltig genutzt und geschont werden. Auch die im Ausland verursachte Umweltbelastung soll mitberücksichtigt werden.

Bezüglich Verpackungen setzt der Vorstoss auf Kann-Vorschriften. Der Bundesrat kann demnach Händler und Produzenten verpflichten, Verpackungen aus kreislauffähigen Materialien zu verwenden. Er soll zudem Anreize schaffen können, auf unnötige Verpackungen zu verzichten.

Weiter verlangt die Initiative, Abfälle stofflich zu verwerten wenn es technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist und wenn das Recycling die Umwelt nicht stärker belastet als die Entsorgung oder die Neu-Herstellung. Für Verpackungen, die recycelt werden müssen, soll der Bundesrat eine Sammelpflicht vorschreiben können. Weiter wird der Bund verpflichtet, für die Förderung der Kreislaufwirtschaft eine Plattform zu betreiben. Dafür soll er mit den Kantonen sowie mit Organisationen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft zusammenarbeiten.

Dem Parlament soll der Bundesrat regelmässig Handlungsbedarf aufzeigen im Zusammenhang mit dem Verbrauch von natürlichen Ressourcen. Auch quantitative Ressourcenziele soll die Landesregierung der Bundesversammlung regelmässig vorschlagen. Zu Gunsten der von der Urek eingereichten Initiative wurden mehrere andere Initiativen zum selben Thema zurückgezogen. Als nächstes geht die neue Initiative nun an die Urek des Ständerates.