Um die Einschleppung der Geflügelpest zu verhindern, schränkt der Bund den Import von Geflügelfleisch aus mehreren norddeutschen Gemeinden ein. Die hochansteckende Geflügelpest – auch unter dem Namen Vogelgrippe bekannt – ist in einer Trutenhaltung im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern ausgebrochen («Tierwelt Online» hat berichtet).

Es handelt sich dabei um einen neuen Stamm dieser Krankheit (H5N8), der in Europa zuvor noch nie aufgetreten ist, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Dienstagabend mitteilte. Eine Übertragung von Erregern des Stammes H5N8 auf den Menschen sei bisher aber noch nie beobachtet worden.

Rohes Poulet und lebende Hühner verboten
Ab sofort setzt das BLV verschärfte Bestimmungen für den Import von Geflügelprodukten in Kraft: Aus mehreren norddeutschen Gemeinden ist die Einfuhr von ungekochtem Geflügelfleisch und ungekochten Eiern verboten. Auch lebendiges Geflügel darf nicht eingeführt werden.

Die Geflügelpest ist eine hochansteckende Seuche, wie das BLV auf seiner Webseite schreibt. Bei Verdacht und beim Auftreten von Geflügelpest müssen strenge Bekämpfungsmassnahmen ergriffen werden: Die Tiere der versuchten Bestände müssen getötet und Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet werden.

Sperrzone in Nordostdeutschland
Die Klassische Geflügelpest oder Aviäre Influenza erlangte unter dem Namen Vogelgrippe traurige Bekanntheit. Seit 1997 hatte sich der neue aggressive Virenstamm H5N1 in vielen Ländern ausgebreitet. Dieser kann von Tier zu Mensch übertragen werden, kaum aber von Mensch zu Mensch.

In seiner Verordnung legt das BLV eine Schutzzone fest, die drei Gemeinden in Nordostdeutschland umfasst. Die betreffenden Gemeinden liegen in der nordöstlichsten Ecke Deutschlands, nahe der Ostsee und der polnischen Grenze. Sie heissen Heinrichswalde, Rothemühl und Wilhelmsburg.

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