Da es sich um einen Fall in Seenähe handelt, könne nicht ausgeschlossen werden, dass das Virus auf wildlebende Wasservögel übertragen wurde, teilte das BLV am Donnerstag mit. Die Massnahmen sollen die Übertragung des Virus in Hausgeflügelbestände verhindern.

Entlang der Ufer des westlichen Teils des Genfersees (Petit Lac) seien Kontroll- und Beobachtungsregionen definiert worden. Die Vorschriften gelten vorläufig bis am 15. Mai 2021 und nur für die Gebiete entlang der Ufer des Petit Lac.

In den Beobachtungsgebieten soll der Gesundheitszustand des Geflügels genau beobachtet werden. Wenn mehrere Hühner erkranken oder sterben, müsse das dem Tierarzt oder dem kantonalen Veterinäramt gemeldet werden. Professionellen Geflügelhaltern wird dringend empfohlen, den Freigang einzuschränken.

Kadaver nicht berühren
Personen, die auf Kadaver von Wildvögeln stossen, sollen diese laut BLV nicht berühren und den Fund einer Polizeistelle oder der Wildhut melden. Es gebe aber keine Hinweise dafür, dass das Virus von Tieren auf Menschen übertragen werde. Das BLV rechnet nicht damit, dass sich das Virus in der Schweiz ausbreitet, denn wildlebende, überwinternde Wasservögel seien bereits weggezogen.

Das Seuchengeschehen steht in keinem Zusammenhang mit der aktuellen Situation in Süddeutschland, hiess es. Wegen des Nachweises des Virus in Süddeutschland gelten dort in einigen grenznahen Gemeinden der Kantone Schaffhausen, Aargau und Basel-Landschaft seit anfangs April vorbeugende Massnahmen.