Der Bundesrat beschloss heute Freitag, dass das revidierte Tierseuchengesetz noch in diesem Frühjahr in Kraft tritt. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger hatten das Gesetz im Herbst mit 68.3 Prozent angenommen. Es ermöglicht dem Bund unter anderem, Vorsorgemassnahmen gegen die Verbreitung von Tierseuchen zu ergreifen und zu finanzieren.

Der Bund erhält auch die Möglichkeit, rund drei Millionen Franken für die Tierseuchenprävention auszugeben. Das Geld stammt aus der Schlachtabgabe, welche die bisherigen Umsatzgebühren im Viehhandel ablöst. Die Schlachtabgabe wird jedoch erst auf Anfang 2014 in Kraftgesetzt, wie das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) mitteilte. Auch die Bestimmungen zur Ausbildung von Bieneninspektoren und einzelne weitere Regelungen gelten erst ab dann.

Parkplatzverkauf von Hunden neu verboten
Teil des Gesetzes ist auch das Verbot des Hausierhandels mit sämtlichen Tieren. Damit kann die Polizei gegen den Verkauf von Hundewelpen auf Parkplätzen vorgehen. Dieser Handel nahm nach Einschätzung des BVET in den letzten Jahren zu und birgt das Risiko, dass die Tollwut eingeschleppt wird.

Das Tierseuchengesetz war im Parlament kaum umstritten gewesen. Eine Gruppierung von Impfgegnern ergriff jedoch erfolgreich das Referendum, so dass es zur Abstimmung kam.