Fischerei
Obwalden verbietet lebende Köderfische
Der Obwaldner Kantonsrat hat am Donnerstag beschlossen, die Fischerei mit lebenden Köderfischen generell zu verbieten. Es gebe genügend geeignete Kunstköder.
Als letzter Vierwaldstättersee-Kanton erlässt Obwalden ein generelles Verbot für lebende Köderfische. Dies hat der Kantonsrat am Donnerstag einstimmig beschlossen. Lebende Köderfische sind schweizweit aus Tierschutzgründen grundsätzlich verboten, doch die Kantone dürfen für bestimmte Gewässer Ausnahmen machen.
Bisher waren die Lebendköder im Kanton Obwalden an Stellen mit vielen Wasserpflanzen in der Uferzone des Sarnersees, im Sewensee sowie im Wichelsee erlaubt.
Alle Fraktionssprecher und der Regierungsrat waren sich einig, dass die Verwendung von lebenden Köderfischen aus Tierschutzgründen gänzlich verboten werden soll. In den vergangenen Jahren seien geeignete Kunstköder entwickelt worden, sagte Kommissionspräsident Josef Bucher.
Gäste dürfen künftig mitfischen
Weiter sollen im Kanton Obwalden Fischer, die über ein Jahrespatent verfügen, künftig ein Zusatzpatent für Gäste lösen können. Die Gäste können vom selben Boot aus mitfischen, ohne sich um ein eigenes Patent bemühen zu müssen. Der Gebührenrahmen für das Gästepatent liegt bei 50 bis 100 Franken pro Jahr.
Zusatzpatente für Gäste entsprächen dem Wunsch vieler Anglerinnen und Angler, sagte Josef Bucher (CVP), Präsident der vorberatenden Kommission. Da Gäste beim Fischen beaufsichtigt werden müssten, würde ein Gästepatent zudem eine fach- und tierschutzgerechte Fischerei erlauben.
Im Herbst 2013 hatte der Landrat des Kantons Nidwalden der Einführung eines Gäste-Zusatzpatents zugestimmt. Bereits länger gibt es solche Patente in den Kantonen Schwyz und Luzern.
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