Die Bauern erhalten in den nächsten vier Jahren mehr Geld. Im Rahmen der Agrarpolitik 2014-2017 hat auch der Ständerat die Mittel für die Landwirtschaft um 160 Millionen Franken aufgestockt. Die grösste verbleibende Differenz mit dem Nationalrat betrifft den Milchmarkt.

Die kleine Kammer hielt am Mittwoch daran fest, die Verantwortung für Milchverträge der Branche zu überlassen. Eine Regelung in einer bundesrätlichen Verordnung lehnte er zum zweiten Mal ab. Der Nationalrat hatte sich für staatlich regulierte Milchverträge inklusive Sanktionsmöglichkeiten ausgesprochen und gleichzeitig den ausgebauten Mindestanforderungen für Standardverträge zugestimmt.

Investitionen wegen neuer Vorschriften
In zahlreichen anderen Punkten schwenkte der Ständerat aber auf die Linie des Nationalrats ein. Mit 19 zu 16 Stimmen stockte er das Budget für die Landwirtschaft für die nächsten vier Jahre um 160 Millionen Franken auf 13,83 Milliarden Franken auf. Dies sei nötig, um genügend Mittel für Investitionskredite zur Verfügung zu haben, sagte Kommissionssprecher Konrad Graber (CVP/LU). Dort bestehe unter anderem wegen neuer Tierschutzvorschriften grosser Nachholbedarf.

Wenn man neue Vorschriften mache, müsse man auch die Mittel für deren Umsetzung zur Verfügung stellen, verlangte Peter Föhn (SVP/SZ). Stefan Engler (CVP/GR) sprach von einer «massvollen Erhöhung», die in Form von Investitionskrediten dem ganzen ländlichen Raum zugute komme. «Wir wollen, dass die Landwirtschaft näher zum Markt kommt. Darum sind wir auch verpflichtet, diese Anschubfinanzierung zu leisten», sagte er.

Vor allem die Linke wehrte sich gegen die Aufstockung der Mittel für die Landwirtschaft. Die Investitionshilfen gelangten nicht zu den Bauern, sondern landeten vorab in der Bau- und Planungsbranche, sagte Anita Fetz (SP/BS). Mit dem Geld würden nicht nur die letzten Bergwege geteert, sondern auch neue Ställe gebaut, was dann zu Überproduktion von Milch führe. «Das muss man der Bevölkerung erst noch erklären können», sagte Fetz.

Keine zusätzliche Abfederung
Kernstück der Agrarpolitik 2014-2017 ist aber die Neuausrichtung des Direktzahlungssystem. Das bedeutet vor allem für grosse Betriebe Einbussen, weil mehr Geld in Gemeinschaftsleistungen wie Landschaftspflege fliesst. Deswegen will der Bundesrat die Agrarreform mit Übergangsbeiträgen abfedern, welche die Reformverlierer während acht Jahren erhalten sollen. Als Kompromiss für die Abschaffung der als ineffizient geltenden Tierbeiträge wollte der Ständerat die Abfederung zu Gunsten der Bauern verbessern, indem der Rückgang der Übergangsbeiträge pro Jahr begrenzt werden sollte. Auf Antrag der Kommission schwenkte er nun auf die Linie des Nationalrats ein, der eine solche Begrenzung ablehnt.

Die kleine Kammer beharrt auch nicht länger auf der Abstufung der Direktzahlungen nach Einkommen und Vermögen. Eine linke Minderheit wollte noch verhindern, dass «irgendwelche Landlords, die als Hobby noch einen Bauernhof betreiben, Direktzahlungen bekommen», wie Roberto Zanetti (SP/SO) sagte. Schon im ersten Umgang geeinigt haben sich die Räte darauf, dass flächenmässig grosse Betriebe weniger Zahlungen erhalten sollen.

Freiberger in der Lasagne
Den speziellen Schutz für die einheimischen Freiberger Pferde liess der Ständerat ebenfalls fallen. Eine von Luc Recordon (Grüne/VD) geführte Minderheit wollte im Namen der Biodiversität an Importbeschränkungen festhalten. Anita Fetz (SP/BS) erinnerte aber daran, dass schon heute subventionierte Pferde nach Osteuropa exportiert oder auf die Schlachtbank geführt würden, um «im schlimmsten Fall als Lasagne» in die Schweiz zurückzukehren.

Auch bei der Förderung des Futtermittelanbaus lenkte der Ständerat ein. Tierfutterbeiträge werden nun explizit im Gesetz festgeschrieben. Eine Kommissionsminderheit hatte sich mit den Argumenten der einheimischen Produktion und der Selbstversorgung durchgesetzt. Isidor Baumann (CVP/UR) plädierte für «Swissness vom Futter bis in die Pfanne». Die Vorlage kommt nun zum dritten Mal in den Nationalrat.