Die Stadt Dübendorf kritisiert vor allem das Verkehrskonzept für den Raum Stettbach. Das dortige Konzept für das Parkieren der Autos sei unklar und ungenügend. Andere Kritiker, darunter Anwohner, stören sich vor allem an den bis zu 60 Meter hohen Stützen und dass für die Gondelbahn fast 1500 Quadratmeter Wald gerodet werden müssten.

Das Baurekursgericht lehnt die Einwände aber allesamt ab oder tritt gar nicht erst darauf ein. Wie es in seinem Urteil vom Dienstag schreibt, sind die Rekurse gegen die Festsetzungsverfügung der Zürcher Baudirektion allesamt abzuweisen.

Der zusätzliche Autoverkehr in Stettbach beschränke sich, «wenn überhaupt, auf Sonn- und Feiertage», schreibt das Baurekursgericht. Die Beeinträchtigung der «nicht besonders zahlreichen, unmittelbaren Anwohnerinnen und Anwohnern scheint zudem vertretbar». Auch die Folgen für das Sagentobel und das Naherholungsgebiet an der Nordflanke des Zürichbergs hält das Gericht für nicht erheblich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Kritiker können es innert dreissig Tagen noch ans Verwaltungs- und dann ans Bundesgericht weiterziehen.

Zoo ist hocherfreut
Erfreut über das Utreil zeigte sich die Zooseilbahn AG in einer Medienmitteilung. .«Die Verkehrssituation am Zoo erfordert dringend Lösungen. Die Zooseilbahn ist mit Abstand die in jeder Hinsicht nachhaltigste aller möglichen Varianten», lässt sich der Delegierte des Zooseilbahn-Verwaltungsrats, Andreas Hohl, zitieren.

Die Zooseilbahn erschliesse den Zoo Zürich ab dem ÖV-Knotenpunkt Stettbach als neue umweltgerechte und urbane ÖV-Verbindung schnell und komfortabel, heisst es in der Mitteilung. Sie verkürze die Anreisezeit mit dem öffentlichen Verkehr insbesondere aus der Ostschweiz erheblich und entschärfe die Verkehrssituation beim Zoo an Spitzentagen und sie verursache keinen Lärm und keie Abgase.

Vom Bahnhof Stettbach, der auf Dübendorfer Gemeindegebiet liegt, soll die Gondelbahn zum knapp 2,2 Kilometer entfernten Zoo führen und bis zu 1800 Personen pro Stunde befördern.

Ein erster Anlauf des Projekts war vor dem Verwaltungsgericht 2014 wegen der Verkehrserschliessung noch gescheitert. Die Zoo Seilbahn AG hatte ihr Auflageprojekt daraufhin zurückgezogen und neu eingereicht. Die Kritiker blieben jedoch bei ihren Argumenten. Ihre Einwände seien ohnehin nicht berücksichtigt worden.