In einer Nummer im aktuellen Programm des Zirkus Knie lässt sich ein Elefant von einem Podest aus mit den Vorderbeinen auf ein Brett fallen und schleudert damit einen Artisten in die Luft. Die Tierschutzorganisation ProTier ist der Meinung, dass dabei die Gelenke des Elefanten geschädigt werden («Tierwelt Online» hat berichtet). Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) ist anderer Meinung: Der Elefant leidet nicht, schrieben sie am Donnerstag in einer Medienmitteilung.

Das BVET hat die Vorführung an verschiedenen Tournee-Orten durch Tierschutzvollzugsstellen beurteilen lassen. Weder die Vollzugsstellen noch das BVET orteten Probleme oder unmittelbaren Handlungsbedarf. Trotzdem wurde einem unabhängigen externen Gutachter der Auftrag erteilt, die Schleuderbrett-Nummer mit Elefant Delhi zu besichtigen und die Haltung sowie den Gesundheitszustand des Elefanten zu beurteilen. Der Gutachter, gemäss BVET ein ausgewiesener Elefantenspezialist, kam zum Schluss, dass kein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz vorliegt.

Elefant zeigt kein Unbehagen
Aus  den Beobachtungen des Gutachters sowie den vom Zirkustierarzt eingereichten Unterlagen gehe hervor, dass Delhi bei dieser Nummer nicht leide. Ein Elefant, dem eine Aufgabe Unbehagen, Angst oder gar Schmerzen bereite, würde alle Möglichkeiten nützen, um sich davor zu drücken. Delhi zum Beispiel hätte sich weigern können, das Podest zu besteigen. Sie betrete es aber ohne zu zögern und ohne Zwang.

Delhi sei für diese Leistung entsprechend trainiert und besitzt einen ausgeprägten Gleichgewichtssinn, schreibt das BVET weiter. Ihre ausgezeichnete Körperbeherrschung ermögliche es ihr, die anspruchsvolle Schleuderbrett-Nummer absolut kontrolliert durchzuführen. Delhi werde regelmässig vom Zirkustierarzt untersucht, deren ihren Gesundheitszustand sowie allfällige Behandlungen dokumentierte.

Pro Tier: Längerfristige Schäden wurden ausser Acht gelassen
In einer Stellungnahme begrüsste ProTier, dass die Elefantennummer auf ihrenBeschwerde hin amtlich überprüft wurde. Sie bemängeln aber, dass aus der Pressemitteilung des BVET nicht hervorgeht, wer das Gutachten erstellt hat. Zudem sei es in der Beschwerde primär um die Gefahr längerfristiger gesundheitlicher Schädigungen gegangen, auf welche das BVET in der Medienmitteilung nicht eingeht.

Die Beschwerde beruhte laut ProTier auf einer Stellungnahme dreier voneinander unabhängiger externer Elefantenfachleute sowie auf physikalischen Berechnungen bezüglich der Belastung der vorderen Gliedmassen des Tieres. Um bereits erlittene Verletzungen oder vorzeitigen Verschleiss auszuschliessen seien weiterführende röntgenologische Untersuchungen erforderlich.

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