Der Tod zweier Jungbären im April 2014 hat für die Verantwortlichen des Tierparks Dählhölzli keine strafrechtlichen Konsequenzen. Die Berner Staatsanwaltschaft hat die Nichtanhandnahme einer Strafanzeige verfügt. Staatsanwalt Markus Scholl bestätigte am Montag einen Bericht von Radio Energy Bern.

Die Jungbären 3 und 4 hatten ein kurzes Leben, nachdem ihr Vater rabiat mit ihnen umgegangen war. Das eine Bärchen kam ums Leben, nachdem der Vater es traktiert hatte. Das zweite wurde etwas später eingeschläfert, um ihm weitere Qualen zu ersparen.

Ein Privatmann zeigte die Tierpark-Verantwortlichen daraufhin wegen Tierquälerei an: Man hätte die Familie trennen oder den Bärenvater abgeben müssen, machte er geltend. Die Berner Staatsanwaltschaft sieht das anders. Die Bäreneltern Misha und Masha seien bekanntlich in Russland handaufgezogen worden und zusammen aufgewachsen, erklärte Scholl. Sie hätten eine extrem starke Bindung zueinander. «Eine Trennung der Bäreneltern hätte zu sehr viel Stress und zu dauerhaften Verhaltensstörungen bei beiden Bäreneltern geführt.»

Im Dilemma
Die Jungbären von den Eltern zu trennen sei ebenfalls keine Option gewesen. «Denn damit wäre bei den kleinen Bären wiederum nur eine Handaufzucht durch Menschen möglich gewesen, was man aufgrund der Erfahrungen mit den Bäreneltern nicht wollte.» Deshalb habe es der Tierpark mit der gemeinsamen Aufzucht probiert.

Als der erste Jungbär durch den Bärenvater getötet worden war und der Vater anfing, den zweiten Jungbär zu traktieren, beschloss die Dählhölzli-Leitung, das zweite Bärchen einzuschläfern. So wollte man ihm weitere Qualen ersparen.

Die Tierparkleitung habe sich in einem «unauflösbaren Dilemma» befunden, erklärte Staatsanwalt Scholl. Mit jeder ihrer Entscheidung habe sie den Schutzzweck des Tierschutzes verletzt. Sie habe sich nicht für die eine Pflicht entscheiden können, ohne gleichzeitig eine andere zu verletzen.

Schliesslich habe sich die Tierparkleitung für die beiden erwachsenen Bären entschieden. Damit habe sie nicht rechtswidrig gehandelt, befand die Staatsanwaltschaft.