Seit Januar 2015 gilt für die in der Schweiz mit Tieren reisenden Zirkusse die Wildtierverordnung. Diese regelt die Umsetzung der Tierschutzverordnung im Detail. Der Schweizer Tierschutz (STS) hatte bereits in der Vernehmlassung scharfe Kritik an dem neuen Regelwerk geäussert.

Im am Donnerstag veröffentlichten Zirkusbericht 2015 monieren die Tierschützer erneut die «zahlreichen tierschutzwidrigen Ausnahmebestimmungen». Beispielsweise müssten Gehege für Tiere, die regelmässig in einer Manege vorgeführt würden, den gesetzlichen Mindestanforderungen nicht vollumfänglich entsprechen, sofern die räumlichen Verhältnisse eines Gastspielortes dies nicht zuliessen.

Diese Minimalstandards bezeichnet der STS als «fragwürdiger, zirkusfreundlicher Papiertiger». Seine diesjährigen Recherchen zeigten zwar, dass sich der Circus Knie und der Circus Royal an das Gesetz hielten. Jedoch bringe die geltende Wildtierverordnung keine Verbesserung für die Zirkustiere.

Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf
Der Tierschutz fordert, dass an allen Standorten wenigstens die Mindestvorschriften der Tierschutzverordnung einzuhalten seien und Zirkusunternehmen ihre Tierhaltung den Tournee-Standorten anpassten. Der Bundesrat hält die geltenden Tierschutzvorschriften dagegen für streng genug. So müssten Tiere, deren Gehege nur eine reduzierte Fläche umfasse, mindestens drei Mal täglich beschäftigt werden. Die Beschäftigung müsse für die Tierart geeignet sein und deren Bedürfnissen entsprechen.

Die Regierung will Zirkussen deshalb auch künftig nicht verbieten, bestimmte Tierarten zu halten, wie sie kürzlich in einer Antwort auf eine Motion der Waadtländer GLP-Nationalrätin Isabelle Chevalley schrieb. Der Verstoss ist im Parlament hängig. Der Circus Knie hat kürzlich freiwillig beschlossen, ab kommender Saison keine Elefanten mehr auftreten zu lassen («Tierwelt online» hat berichtet).