Das Feuer im Zoo wurde demnach durch eine Himmelslaterne ausgelöst. Drei Frauen, die solche Leuchten haben steigen lassen, haben sich selbst gemeldet. 

Nach dem verheerenden Brand im Krefelder Zoo ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen eine 60 Jahre alte Krefelderin und ihre beiden erwachsenen Töchter. Die drei Frauen hätten sich selbst bei der Polizei gemeldet und dort angegeben, dass sie in der Silvesternacht fünf Himmelslaternen hätten aufsteigen lassen, sagten Vertreter von Polizei und Staatsanwaltschaft am Donnerstag bei einer Pressekonferenz.

Man gehe davon aus, dass eine dieser Himmelsleuchten den Brand des Affenhauses verursacht habe. Dies werde aber derzeit noch genau geprüft, um andere Ursachen auszuschliessen. Die anderen vier Leuchten habe man sichergestellt. Durch das Feuer war das Affenhaus abgebrannt. Über 30 Tiere starben in den Flammen, darunter acht Menschenaffen. Nur zwei Schimpansen konnten gerettet werden.

«Hochanständig»
Kriminalhauptkommissar Gerd Hoppmann bezeichnete es als «sehr couragiert» und «hochanständig», dass sich die drei Frauen im Alter zwischen 60 und 30 Jahren selbst bei der Polizei gemeldet hätten. Es handle sich um «ganz normal bürgerliche Menschen». Die drei Frauen hätten die Himmelslaternen im Internet bestellt und dachten nach eigenen Angaben, dass es an Silvester erlaubt sei, sie steigen zu lassen. Tatsächlich sind sie aber in ganz Deutschland verboten.

Gegen die drei Frauen wird nun wegen fahrlässiger Brandstiftung ermittelt. Darauf steht eine Haft- oder Geldstrafe. «Für uns ist damit diese Tat weitgehend geklärt», sagte Hoppmann.

Ein Feuerwehrsprecher sagte, man sei überrascht gewesen, wie schnell das Dach des Affenhauses gebrannt habe. Eine Sprinkler- oder Brandmeldeanlage habe es nicht gegeben, dies sei zum Zeitpunkt des Baus 1975 aber auch nicht vorgeschrieben gewesen. Eine Zoosprecherin sagte, das Haus sei völlig zerstört, die Überreste würden nach dem Ende der Ermittlungen abgerissen. Der Zoo werde voraussichtlich am Freitag wieder öffnen. Der Brandort werde mit Absperrungen versehen, um einen «Katastrophentourismus» so weit wie möglich zu verhindern.

Unkontrollierbar offenes Feuer
2009 war in Siegen ein zehn Jahre alter Knabe gestorben, weil ein Haus durch eine Himmelslaterne in Brand geraten war. Der Prozess gegen einen 23 Jahre alten Mann wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Brandstiftung wurde später gegen Auflagen eingestellt. Das Gericht sah nur eine geringe Schuld des Mannes, der den Lampion hatte aufsteigen lassen. Damals war das allerdings auch noch nicht verboten.

Ein Brandsachverständiger sagte damals im Gericht, mit einer Himmelslaterne schicke man ein unkontrollierbar offenes Feuer in die Luft. Die leichten Papierhüllen könnten jederzeit in Brand geraten: «Dann stürzen sie brennend als Fackel nach unten. Das ist ein wirkliches Höllenfeuer.»