Wer Grüne Leguane, Dunkelrote Aras oder andere besondere Tiere halten will, kann das nur nach dem Besuch eines Sachkundekurses. Dies gilt seit der Totalrevision der Tierschutz-Verordnung 2008. «Ziel war, Ausbildung und Information der Tierhaltenden und den Tierschutz zu stärken», sagt Tiziana Boebner-Lombardo, Mediensprecherin des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).

Das Tierschutzgesetz (TSchG) und die Tierschutzverordnung (TSchV) regeln die Haltung und Zucht von Heim- und Wildtieren sowie die Ausbildungsanforderungen an ihre Halterinnen und Halter. Generell sei für gewerbsmässige Tätigkeiten mit Tieren die Fachspezifische Berufsunabhängige Ausbildung (FBA) als Mindestanforderung eingeführt worden, sagt Tiziana Boebner-Lombardo. Für die private Haltung von Wild- und Nutztieren gebe es seither den Sachkundenachweis. «Beim Entscheid, ob für eine Tierart eine Sachkundenachweis-Pflicht eingeführt werden sollte, wurden verschiedene Faktoren berücksichtigt wie…

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