Die Handwerkerkosten zur Ausbesserung der Kratzer im Parkett, die Arztkosten der umgerannten Fahrradfahrerin oder die Gerichtskosten, die der Biss des Nachbarhundes nach sich ziehen. Derartige Personen- oder Sachschäden, die ein Hund verursachen kann, werden alle von einer Basis-Privathaftpflichtversicherung abgedeckt, erklärt der Pressesprecher der Helvetia-Versicherung, Eric Zeller. Dazu konkretisiert er, dass allfällige vertraglich definierte Selbstbehalte zu berücksichtigen sind.
In ganz jedem Fall, bei dem mein Hund einer Person oder einer Sache, wobei Tiere versicherungstechnisch übrigens als «Sache» definiert sind, einen Schaden zufügt, greift die Haftpflichtversicherung dennoch nicht. «Damit die Versicherung für einen Schaden aufkommt, muss der Hund entsprechend den gesetzlichen und behördlichen Auflagen korrekt gehalten sein», so Zeller. Bei Freigang müsse zudem gewährleistet sein, dass der Hund beaufsichtigt ist, und wo Leinenpflicht vorgeschrieben ist, muss diese eingehalten werden. Verursacht ein frei in der Gegend herumstreunender Hund einen Unfall, springt die Haftpflichtversicherung des verantwortlichen Hundehaltenden nicht ein.
Der Wohnkanton gibt den Ausschlag
Der Hund muss also in Begleitung unterwegs sein. Wer genau diese Begleitung ist, spielt weniger eine Rolle. Sprich, auch wenn meine Kollegin oder meine Mutter mit meiner Hündin Gassi gehen und etwas passiert, ist die Versicherung zur Stelle. «Sofern eine andere Person den Hund mit dem Einverständnis der Halterin ausführt, sind derartige Schäden durch die Haftpflichtversicherung der Halterin gedeckt», erklärt Eric Zeller.
Es ist auch nicht notwendig, eine spezifische Hundeversicherung abzuschliessen. Da Hunde als sogenannt «übliche Haustiere» gelten, übernimmt – zumindest im Falle der Helvetia – eine normale Haftpflichtversicherung die durch den Hund verursachten Schäden, so der Pressesprecher.
In einigen Kantonen ist es obligatorisch, als Hundehalter eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Es gibt aber auch Kantone, die derzeit kein Haftpflichtobligatorium kennen. Dies sind die Innerschweizer Kantone Luzern, Nidwalden, Uri und Zug sowie die französischsprachigen Kantone Neuenburg und Jura. Wieder andere Kantone, wie beispielsweise Graubünden, definieren nur eine Haftpflichtversicherung für gewisse Rassen. «Grundsätzlich empfehlen wir allen Hundehaltenden, sich über die gesetzlichen Anforderungen in ihrem jeweiligen Kanton zu informieren», sagt der Fachmann.
Wagen wir einen Seitenwechsel: Als Hundehalter bin ich also, was die Kosten betrifft, auf der sicheren Seite, wenn mein Hund angefahren oder von einem anderen Hund gebissen wird. Denn dann muss die Haftpflichtversicherung des Verursachers für die entstehenden Tierarztkosten aufkommen. «Im Prinzip schon, Verletzungen am eigenen Tier können aber nur geltend gemacht werden, wenn der verursachende Verkehrsteilnehmer oder Hundehalter ausfindig gemacht und dessen Versicherung eruiert werden kann», sagt Zeller. Für Fälle, in denen das nicht möglich ist, beispielsweise, wenn ein Autofahrer nach einer Kollision einfach weiterfährt, lohne sich allenfalls der Abschluss einer separaten Tierversicherung.

Für den Krankheitsfall
Diese funktioniert vom Konzept her ähnlich wie eine Krankenversicherung für Menschen. «Versicherungen wie Animalia oder Epona bieten ähnliche Verträge für die Krankheits- und Unfallversicherung von Hunden an, wie wir sie von uns Zweibeinern kennen, mit einem jährlichen Selbstbehalt und einer Kostenübernahme von 90 Prozent», sagt Didier Huot von der Animalia-Versicherung. Wie aber kann ich abwägen, ob sich eine solche Spezialversicherung für mein Tier lohnt? «Gesundheitskosten können rasch teuer werden, so kann die Operation einer Hüftdysplasie 12 000 Franken kosten. Wer diese Kosten nicht finanzieren kann, sollte sich mit dem Thema Tierversicherung auseinandersetzen», findet der Fachmann.
Dabei sind weitreichende Leistungen abgedeckt. Die Animalia-Versicherung greift mit einer unlimitierten Versicherungssumme auch in den Nachbarländern und bei einem Unfall oder Notfall sogar weltweit. Sie übernimmt die Behandlungskosten mit unbegrenzter Versicherungssumme. Für komplementärmedizinische Therapien wie beispielsweise Chiropraktik, Osteopathie, Verhaltenstherapie oder Homöopathie werden jährlich bis zu 600 Franken erstattet.
Allerdings gibt es auch Krankheitsfälle und Behandlungen, die nicht übernommen werden. Etwa Behandlungen in Zusammenhang mit der Fortpflanzung, der Trächtigkeit oder dem Wurf sowie Eingriffe wiederherstellender Chirurgie zu Schönheitszwecken.
Unterschiedliche Tarife
Ausschlusskriterien, was den Hund betrifft, gibt es kaum. «Wir versichern Hunde ab drei Monaten und auch einen zwölfjährigen Opa», so Didier Huot. Was die Rasse angeht, gibt es allerdings Unterscheidungen. Fast alle Versicherungen würden eine rassenbasierte Tarifierung anbieten. Die Versicherung krankheitsanfälliger Rassen, wie beispielsweise Französischer Bulldoggen, käme deshalb etwas teurer zu stehen, führt der Fachmann aus. Doch wie viel Geld muss jetzt ein Hundehalter für eine Krankheits- und Unfallversicherung jährlich in die Hände nehmen? Eine reine Unfallversicherung muss mit lediglich 74.30 Franken, eine Unfall- und Krankheitsversicherung ohne Erbkrankheiten mit 225.30 Franken und eine einschliesslich Abdeckung der Erbkrankheiten mit 324.30 Franken berappt werden, rechnet Didier Huot am Beispiel einer 10-monatigen Dackelhündin vor. Wobei die Franchise auf 800 Franken angelegt wurde. Ist diese erledigt, kann die Hundehalterin jede Tierarztrechnung an die Animalia senden und muss sich danach nur rund zwei Wochen gedulden, bis sie den Rechnungsbetrag fast vollständig rückerstattet erhält.

