Die Handwerkerkosten zur Ausbesserung der Kratzer im Parkett, die Arztkosten der umgerannten Fahrradfahrerin oder die Gerichtskosten, die der Biss des Nachbarhundes nach sich ziehen. Derartige Personen- oder Sachschäden, die ein Hund verursachen kann, werden alle von einer Basis-Privathaftpflichtversicherung abgedeckt, erklärt der Pressesprecher der Helvetia-Versicherung, Eric Zeller. Dazu konkretisiert er, dass allfällige vertraglich definierte Selbstbehalte zu berücksichtigen sind.

In ganz jedem Fall, bei dem mein Hund einer Person oder einer Sache, wobei Tiere versicherungstechnisch übrigens als «Sache» definiert sind, einen Schaden zufügt, greift die Haftpflichtversicherung dennoch nicht. «Damit die Versicherung für einen Schaden aufkommt, muss der Hund entsprechend den gesetzlichen und behördlichen Auflagen korrekt gehalten sein», so Zeller. Bei Freigang müsse zudem gewährleistet sein, dass der Hund beaufsichtigt ist, und wo Leinenpflicht vorgeschrieben ist, muss diese…

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