Sie heissen oft Leo oder Luna und sind mit Abstand die beliebtesten Haustiere in der Schweiz: Katzen. Laut dem Verband für Heimtierhaltung leben Ende 2022 über 700 000 registrierte Vierbeiner in der Schweiz, total geht der Verband von etwa zwei Millionen Katzen aus.

Registrierte Hunde gibt es im Vergleich rund 550 000. Während Hundehalter seit 1903 eine Steuer für ihren Vierbeiner verrichten müssen, haben Katzenhalterinnen und Katzenhalter bisweilen keine Verpflichtungen gegenüber dem Staat: Weder eine Kastrations- oder Registrierungspflicht noch eine Steuer.

Einzig das Tierschutzgesetz setzt folgende Rahmenbedingungen: «Wer Tiere hält oder betreut, muss sie angemessen nähren, pflegen, ihnen die für ihr Wohlergehen notwendige Beschäftigung und Bewegungsfreiheit sowie soweit nötig Unterkunft gewähren.»

Warum ist das so?

Bis anhin war der gesellschaftliche Druck schlicht zu wenig hoch. Das Geld, welches beispielsweise über die Hundesteuer eingenommen wird, fliesst idealerweise in die Entsorgung von Hundekot, in die Aufklärung und Betreuung von Hundehaltern und in ihre Ausbildung. Auch die administrativen Kosten der Behörde werden damit abgegolten.

Aber Katzen brauchen keine Robidog-Säckli oder spezielles Training, sie werden im öffentlichen Raum anders wahrgenommen. Daher geschieht eine Registrierung der Katzen heute auf freiwilliger Basis. Etwa jeder dritte Halter lässt sein Haustier chippen – das ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Katze Auslauf hat. Aber auch Rassenzüchter legen Wert darauf, dass die Herkunft ihrer Vierbeiner so nachverfolgt werden kann.

Ganz unschädlich sind die niedlichen Fellnasen aber trotz allem nicht: Katzen mit Freigang sowie nicht registrierte Katzen, die ausgesetzt werden oder verwildern, können in der freien Natur für Wildtiere wie Singvögel, Reptilien oder Amphibien gefährlich werden.

Eine Studie aus den USA aus dem Jahr 2013 beispielsweise konnte nachweisen, dass Katzen zwei bis fünf Wildtiere innerhalb einer Woche erlegen. Hinzu kommt, dass sich unkastrierte Katzen mit Freilauf oder verwilderte Artgenossen unkontrolliert vermehren und zum Wachstum der Population beitragen – und damit auch zum Tierleid. Als Beispiel: Wenn sich zwei Katzen vermehren, kann ihre Population innerhalb von nur drei Jahren auf fast 400 Tiere anwachsen.

Tierschutz und Politik haben Problem erkannt

Um das unkontrollierte Wachstum der Katzenpopulation einzudämmen, sind Tierschutzorganisationen bereits aktiv geworden: Der Schweizer Tierschutz (STS) etwa kastriert jährlich über 10 000 herrenlose Katzen sowie Bauernhofkatzen, wie die Organisation auf ihrer Website informiert. Für Bauernhöfe gibt es sogar spezielle Angebote, wie Kastrationstage oder vergünstigte Eingriffe.

Seit einigen Jahren fordern auch Politiker eine Registrierungs- und Kastrationspflicht. 2013 aber lehnte der Bundesrat die Forderung nach einer Chip-Pflicht für Katzen, wie sie Hundehalter seit 2006 kennen, ab. Im Jahr 2019 debattierte der Nationalrat über eine elektronische Registrierungspflicht, um die Population von Streunerkatzen besser kontrollieren zu können.

Nicht identifizierbare Katzen sollten ohne Einverständnis des Halters kastriert werden dürfen, so die Forderung. Doch der Nationalrat stimmte dagegen. In den Jahren 2020 und 2021 machten sich Politikerinnen und Politiker auch im Aargauer Grossrat stark für eine bessere Kontrolle der Katzenpopulation. Das Fazit: Ja, es besteht ein Problem. Aber ohne Registrierungspflicht auf Bundesebene wären weitere Massnahmen nicht zielführend. Ein Teufelskreis.

Für Katzenhalter in Frankreich oder Belgien ist die Registrierungspflicht mittlerweile nichts Neues, und in Deutschland fordern Tierschutzorganisationen eine. Andere Länder gehen sogar noch weiter: Australien etwa kämpft mit einer Millionenpopulation von verwilderten Katzen.

Diese fressen bedrohte Tierarten und drohen diese auszurotten, so die Befürchtung der Naturschützer vor Ort. Darum hat das Land katzenfreie Zonen eingeführt, wo die Tiere zum Abschuss freigegeben sind.

Um genau zu sein, erlaubt auch das geltende Schweizer Jagdgesetz den Abschuss verwilderter Katzen. Aus moralisch ethischen Gründen aber ist die Umsetzung des Gesetzes eher problematisch.

Was hat das nun mit der Katzensteuer zu tun?

Vieles spricht also für eine Registrierungs- und Kastrationspflicht von Katzen. Warum sich bisher keine politische Mehrheit dafür finden lässt, liegt womöglich am Aufwand und an den Kosten, die eine solche Pflicht mit sich bringen würde. Die Argumente dagegen zielen auf jeden Fall in diese Richtung: 2019 war die Mehrheit des Nationalrats der Auffassung, dass es nicht die Aufgabe des Bundes sei, streunende Katzen zu sterilisieren.

Eine Chip-Pflicht würde lediglich die Verantwortung vom Halter auf die Behörde übertragen und zu grossem administrativem Aufwand führen. Der Nationalrat schätzte die Kosten für die Massnahmen und die Umsetzung auf rund 28 Millionen Franken. Das werfe unweigerlich auch die Frage nach einer Katzensteuer auf.

Auch der Katzenhalterverband Fédération Féline Helvétique (FFH) wäre mit einer Katzensteuer nicht einverstanden, wie der Präsident Alfred Wittich Soojarit auf Anfrage sagt. Viele Katzen hätten ohnehin keinen Freigang, da mache eine Steuer keinen Sinn. Ansonsten müssten fairerweise alle Haustiere besteuert werden. Als Halter von Rassenkatzen aber habe er alle seine Vierbeiner gechippt und würde eine allgemeine Registrierungs- und Kastrierungspflicht für Katzen mit Freigang unterstützen.

Letzterem pflichtet auch die Schweizerische Kynologische Gesellschaft (SKG), der Verband der Hundehalter und -züchter, bei. Dank der Chip-Pflicht für Hunde seien in den vergangenen zwei Jahren beispielsweise sehr wenige Streuner registriert worden. Für die Umsetzung des Tierschutz- und der Tierseuchenverordnung ist die Pflicht essenziell. In der heutigen Situation aber sei sie kaum anwendbar für Katzen.

In absehbarer Zeit werden also weder Pflichten noch Steuern eingeführt. Damit bleibt die Verantwortung weiterhin bei den Katzenhalterinnen und Katzenhaltern in der Schweiz.