Die Gletscherinitiative wurde am 27.11.2019 durch den Verein «Klimaschutz Schweiz» eingereicht. Die Initiantinnen und Initianten warnen vor dem Verschwinden der Gletscher und fordern Massnahmen im Kampf gegen die Klimaerwärmung. Konkret gefordert wurde ein Bundesverfassungsartikel zur Klimapolitik, der beinhaltet, dass die Schweiz ab 2050 klimaneutral sein soll. Das heisst, dass nur so viel CO2 ausgestossen wird, wie dauerhaft in Treibhausgassenken gespeichert werden kann. Moore, Wälder und Böden sind Treibhausgasspeicher. Werden dieses geschützt, aufgewertet oder aufgeforstet, kann CO2 gespeichert und damit in der Atmosphäre abgebaut werden.  

Von der «Gletscherinitiative» bis zum «Klimagesetz» 

Im Herbst 2022 wurde der definitive indirekte Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative verabschiedet. Ein indirekter Gegenvorschlag ist ein Gesetz, der die Anliegen der Initiative aufnimmt und bei Rückzug oder einem Nein an der Urne, angenommen wird. Im Fall der «Gletscherinitiatve» ist der indirekte Gegenvorschlag das «Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KIG)» oder kurz das «Klimagesetz». Das von der Bundesversammlung ausgearbeitet Gesetz strebt wie die Initiative das Netto-Null Ziel bis 2050 an. Danach sollte die CO2 Bilanz der Schweiz im In- und Ausland in einer Nettorechnung Null betragen.  

Vulnerable Alpen 

Der Klimawandel ist auf der ganzen Welt durch Temperaturänderungen, dem Meeresspiegelanstieg und Naturkatastrophen zu spüren. Besonders die Alpen leiden unter dem Klimawandel, durch das Verschwinden der Gletscher und des Permafrostes sind die Bergregionen auf besondere Hilfe angewiesen. Wie die Bundesversammlung informiert, versuchte sie dies im «KIG» zu berücksichtigen. Das Klimagesetz wird auch von der Alpeninitiative, einer Umweltorganisation, die sich für den Schutz der Alpengebiete einsetzt, unterstützt.    

Im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen 

Wie in der Initiative wurde auch im Gesetzestext versucht die Klimaziele des Pariser Klimaabkommens von 2015 umzusetzen. Das Pariser Klimaabkommen geniesst breite Unterstützung auf der ganzen Welt und wurde am 12. Dezember 2015 von 189 von 196 Staaten unterzeichnet.  

Das «Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KIG)» versucht die Forderungen des Klimaabkommens in drei Zielen umzusetzen:  

Dies wäre Zum einen Zum einen sollen Treibhausgasemissionen vermindert und in Negativemissionstechnologien investiert werden. Negativemissionstechnologien sind biologische und technische Verfahren, die CO2 aus der Atmosphäre entfernen und dauerhaft in Kohlenstoffspeichern, wie Wäldern und Böden, speichern.  Als zweites Ziel gilt die Anpassung an den Klimawandel. Zudem sollten die Finanzflüsse, insbesondere die Investitionen, in emissionsarme Entwicklungen gelenkt werden.  

Finanzielle Mittel 

Das Gesetz formuliert nicht nur die angestrebten Ziele, sondern legt auch die dazu aufzuwenden, finanziellen Mittel fest. Zudem wurden Zwischenziele formuliert und alle zehn Jahre werden 200 Millionen Franken zur Verfügung gestellt, um von fossil befeuerten Heizungsanlagen auf stationäre Elektrowiderstandsheizungen umzusteigen. Unter anderem wird sechs Jahre lang direkt mit jährlichen Zahlungen von 200 Millionen Schweizer Franken in die Wirtschaft investiert, um innovative Technologien zu fördern.  

«Bedingt» zurückgezogen 

Kurz gesagt wurde die Initiative des Vereins Klimaschutz Schweiz am 5. Oktober 2022 bedingt zurückgezogen. Der Gegenvorschlag der Bundesversammlung ermögliche laut dem Initiativkomitee eine wirksame und rasche Klimapolitik. Das Gesetz vereine Klimapolitik, Innovation und Energiesicherheit. Zudem geniesse es bereits breite Unterstützung quer durch die Schweizer Politlandschaft.  

Abstimmung am 18. Juni 2023 

Gegen indirekte Gegenentwürfe kann wie bei jedem Gesetz das Referendum ergriffen werden. Die SVP ergriff das Referendum gegen das KIG und deshalb stimmt das Volk am 18. Juni über das Klimagesetz ab.