Damit soll die Situation für die betroffenen Gebiete entschärft werden, bis ein revidiertes Jagdgesetz in Kraft tritt, wie der Bundesrat mitteilte. Aktuell leben mindestens 180 Wölfe und 20 Rudel in der Schweiz und es werden immer mehr. Konkret sollen unter anderem die Abschüsse von schadenstiftenden Einzelwölfen erleichtert werden. Dabei soll die Schwelle für die Freigabe zum Abschuss gesenkt werden. In Gebieten, in denen Wölfe unterwegs sind und bereits früher Schäden anrichteten, soll der Schwellenwert neu bei acht statt zehn Nutztierrissen liegen. Dazuzählen zum Schaden sollen künftig nicht nur getötete, sondern auch schwerverletzte Rinder und Pferde sowie Lamas und Alpakas. Das soll sowohl für Abschüsse von Einzelwölfen als auch für Rudelwölfe gelten.

Wenn Menschen gefährdet sind

Wölfe sollen künftig zudem abgeschossen werden können, wenn sie Menschen «erheblich» gefährden. Diese Regel soll für Einzel- und Rudelwölfe gelten. Ein Abschuss soll dabei ohne Zustimmung des Bundesamts für Umwelt (Bafu) möglich sein. Reguliert werden können sollen neu auch Rudel, bei denen kein Nachwuchs auf die Welt gekommen ist. Abgeschossen werden dürften mit Zustimmung des Bundes dann auch Jungtiere aus dem Vorjahr. Voraussetzung dafür sind ein grosser Schaden oder die erhebliche Gefährdung von Menschen sowie ein regional gesicherter Wolfsbestand.

Vorgesehen ist, dass die Änderungen auf den Alpsommer 2023 in Kraft treten. Die Vernehmlassung dauert bis am 23. Februar 2023. Zurzeit berät das Parlament über eine Anpassung des Jagdgesetzes, die es erlauben soll, Wolfsrudel zu regulieren, bevor Schaden entsteht. Ein erster Anlauf, den Wolfsschutz im Jagdgesetz zu lockern, scheiterte im September 2020 an der Urne.