Ende|Dieser Artikel gehört zum Dossier: Tierversicherungsfragen und Antworten
Was passiert mit der Versicherung, wenn ich mein Tier abgebe oder es verstirbt?
Wenn Sie Ihr Tier abgeben, beispielsweise durch Verkauf, Verschenkung oder einen Halterwechsel, sind Sie verpflichtet, wau-miau innerhalb von 14 Tagen schriftlich (info@wau-miau.ch oder per Post an: wau-miau, c/o Europäische Reiseversicherung ERV, St. Alban-Anlage 26, 4002 Basel) darüber zu informieren. Die Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Versicherungsvertrag gehen auf den neuen Halter oder die neue Halterin über. Die neue Besitzerin oder der neue Besitzer hat die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen nach der Übergabe schriftlich auf die Übernahme der Versicherung zu verzichten. Ebenso behält sich wau-miau das Recht vor, innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme des Halterwechsels vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall endet der Vertrag frühestens 30 Tage nach der Kündigung.
Im Todesfall Ihres Tieres endet der Versicherungsvertrag automatisch mit dem Tod des Tieres. Um die Versicherung zu stornieren und eine mögliche anteilige Rückerstattung der Prämie zu erhalten, ist es…
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