Ja, die wau-miau Tierversicherung übernimmt auch die Behandlungskosten für chronische Krankheiten – vorausgesetzt, die ersten Erkrankungssymptome treten nach Ablauf der entsprechenden Karenzfrist auf. Für Krankheiten gilt eine Karenzfrist von 30 Tagen abVersicherungsbeginn. Nach Ablauf dieser Frist werden die Behandlungskosten – nach Abzug der jährlichen Franchise – zu 90 % übernommen, ohne zeitliche Begrenzung. Es ist wichtig zu beachten, dass für erb- und rassenbedingte Krankheiten eine Karenzfrist von 90 Tagen gilt. Behandlungen für Erkrankungen, die vor Versicherungsbeginn oder während der Karenzfristen auftreten, sind von der Deckung ausgeschlossen. Die genauen Bedingungen und Details zur Kostenübernahme finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) von wau-miau.

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