Bis 2035 will die Regierung den Zustand der Wälder etappenweise verbessern. Dafür definierte sie insgesamt 40 Massnahmen, wie der Kanton Graubünden am Freitag mitteilte. Nur ein gesunder und gut strukturierter Wald gewährleiste die Schutzfunktion und damit die Sicherheit der Bevölkerung.

Als erstes sollen sich Laubbäume, die unter anderem auch eine wichtige Rolle in der Klimaveränderung einnehmen, verjüngen können. Später soll sich die Weisstanne erholen.

Diese Bäume sind sehr beliebt bei Hirschen, Rehen und Gämsen, wie dem letzten Wald-Wild-Bericht aus dem Prättigau und der Bündner Herrschaft zu entnehmen war. Die Wildtiere fressen die jungen Triebe und Baumrinden ab und verhindern so eine natürliche Verjüngung, und damit auch eine langfristige Schutzfunktion der Wälder. Wildzäune, oder Gitter um einzelne Pflanzen helfen, die Tiere fernzuhalten.

Druck auf die Jagd steigt
Ist der Wald stark durch den Wildeinfluss geprägt, müsse die Jagd intensiviert werden, schrieb der Kanton weiter. Konkret heisst das, die Rothirschbestände könnten stellenweise um mehr als 15 Prozent reduziert werden. Zudem will die Regierung die Sonderjagden auf Hirsche und Rehe aktiv unterstützen.

Auch sind die Försterinnen und Förster dazu angehalten, nur Massnahmen umzusetzen, die die Jagd nicht negativ beeinflussen. Vielmehr sollen zusätzliche Schussschneisen und Hochsitze in den Bündner Wäldern entstehen.

Lebensräume ohne Störung
Werde das Wild in den Wäldern gestört, entstünden durch deren Stress noch mehr Schäden, hiess es. Deshalb sieht die Regierung in ihrer Strategie vor, Massnahmen zu Wildschutzgebieten und -zonen umzusetzen und zu unterstützen. Dazu sollen alle Beteiligten wie der Tourismus, die Landwirtschaft, die Gemeinden und die Jägerinnen und Jäger für die Wald-Wild-Thematik sensibilisiert werden.

Weiter brauche es eine bessere Kommunikation zwischen den Jägerinnen und Jägern und dem Forstdienst. Dazu werde nun in den Ämtern ein Kommunikationskonzept ausgearbeitet.

Die Regierung möchte die Umsetzung der Massnahmen und deren Wirkung alle fünf Jahre überprüfen lassen.