Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) hat am Montag insgesamt sechs Umweltverordnungen in die Vernehmlassung geschickt. «Der Umweltschutz bleibt auch in der ausserordentlichen Lage aufgrund des neuen Coronavirus wichtig», schreibt der Bund in einer Mitteilung. Das «Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021» trage dem Rechnung.

Vögel schützen
Bis Ende 2030 sollen bestehende Strommasten saniert werden, die aufgrund ihrer Bauweise eine Stromschlaggefahr für Vögel wie Uhus und Störche darstellen. Für diese und andere grosse Vögel, die sich gerne auf Masten setzen, ist der Stromschlag eine der häufigsten nicht natürlichen Todesursachen.

Die Revision der Verordnung über elektrische Leitungen sieht vor, dass in der ganzen Schweiz sämtliche Strommasten der regionalen und überregionalen Verteilnetze überprüft und - wenn nötig - vogelsicher gestaltet werden. Betroffen sind gemäss Schätzung des Bundesamts für Umwelt (Bafu) rund 25'000 Strommasten, die rund 400 Netzbetreibern gehören.

Die Revision sei im Interesse von Wirtschaft und Gesellschaft, weil sie dem Schutz von gefährdeten Vogelarten zugutekomme. Zudem trügen die Sanierungsmassnahmen dazu bei, Betriebsunterbrüche als Folge eines Stromschlages zu verhindern. Die technischen Massnahmen benötigen laut dem Bund keine Baubewilligung und können im Rahmen von Unterhaltsarbeiten umgesetzt werden.

Kampf gegen Strassenlärm
Weitere Massnahmen ergreift der Bund gegen übermässigen Strassenlärm. Mit der Revision der Lärmschutz-Verordnung sollen die Kantone bei der Lärmsanierung der Strassen weiterhin finanziell unterstützt werden. Zudem soll die gute Koordination zwischen Bund und Kantonen fortgesetzt werden; mit dem Ziel, die Bevölkerung dauerhaft vor schädlichem Strassenlärm zu schützen.

Obwohl sich in den vergangenen zehn Jahren die kantonalen Investitionen verzehnfacht haben und die Zahl der geschützten Personen deutlich gestiegen ist, bleibt übermässiger Strassenlärm laut den Behörden ein Problem: Über eine Million Menschen ist diesem Lärm am Wohnort ausgesetzt.

Rundholzlager im Wald
Änderungen sind auch bei der Waldverordnung vorgesehen. Im Wald sollen Waldeigentümer oder Sägereien neu Lagerplätze für Rundholz errichten können. Der Bund will damit einen Auftrag des Parlaments umsetzen.

Seit 2013 sind bereits vergleichbare gedeckte Energieholzlager möglich. Für die Bewilligung eines Rundholzlagers müssen die bestehenden Voraussetzungen für forstliche Bauten und Anlagen erfüllt sein.

Die Vernehmlassung zu den Änderungen der verschiedenen Verordnungen dauert bis zum 20. August 2020. Wegen der Coronakrise ist die Frist verlängert worden.