Landwirtschaft
Noch zwei offene Punkte in der Vorlage zum Trinkwasserschutz
In der Vorlage zur Verminderung von Pestizid-Risiken für das Trinkwasser sind nach wie vor zwei Punkte offen. Es sind die Offenlegungspflicht für Nährstofflieferungen und die Bestimmung von Zuströmbereichen für mehr Grundwasserfassungen als heute.
Transparenz über die Lieferungen von Futter und Dünger an Bauernbetriebe soll die Grundlage sein für die Erstellung von Nährstoffbilanzen. Der Ständerat will nun - auf Antrag einer Minderheit - Dünger und Kraftfutter erfassen. Der Nationalrat hingegen will neben Dünger alles Futter einbeziehen.
Streit um Futter-Erfassung
Die Mehrheit der Wirtschaftskommission (WAK-S) hätte dem Nationalrat folgen wollen, unterlag am Dienstag aber mit 21 gegen 23 Stimmen. Sie war der Ansicht, dass die Emissionen im Zusammenhang mit Tieren erfasst werden müssten, damit die Bestimmung glaubwürdig sei.
Wer die Lieferungen melden muss, soll gemäss Gesetzesentwurf der Bundesrat entscheiden. Laut Landwirtschaftsminister Guy Parmelin würden die Lieferanten mit der Offenlegungspflicht betraut.
Bei seiner Version geblieben ist der Ständerat beim zweiten strittigen Punkt, der Pflicht für die Kantone, zusätzliche Zuströmbereiche für Grundwasserfassungen zu benennen. Mit dem Anliegen ist er zwar einverstanden.
Er will es aber nicht ohne Vernehmlassung in die zur Diskussion stehende Vorlage aufnehmen. Auch der Bundesrat unterstützt den Weg über eine Vernehmlassung.
Umstrittene Zuströmbereiche
Eine rot-grüne Minderheit hätte die fraglichen Bestimmungen beibehalten und sich dem Nationalrat anschliessen wollen. Damit könne Zeit gewonnen werden, sagte Roberto Zanetti (SP/SO) dazu. Sie unterlag mit 26 zu 16 Stimmen.
Die Pflicht zur Bestimmung weiterer Zuströmbereiche soll eine Grundlage sein für einen besseren Schutz des Trinkwassers. Gelten soll sie für Fassungen von regionaler Bedeutung und auch, wenn in der Umgebung einer Grundwasserfassung Tätigkeiten ausgeführt werden, die das Wasser verschmutzen könnten.
Die Vorlage zur Verminderung der Risiken für das Trinkwasser durch Pestizide beinhaltet Anpassungen im Chemikaliengesetz, im Landwirtschaftsgesetz und im Gewässerschutzgesetz. Formell ist sie zwar kein indirekter Gegenvorschlag zur Trinkwasser-Initiative und zur Pestizidverbots-Initiative, über die im Juni abgestimmt wird. Sie soll den Volksbegehren aber den Wind aus den Segeln nehmen.
Die Vorlage geht wieder an den Nationalrat.
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