Manchmal geht es einfach schnell. Eine Katze rennt zwischen zwei parkenden Autos hervor auf die Strasse, man kann nicht mehr bremsen oder ausweichen. Ein Schock für jeden Autofahrer und Tierfreund. Manch einer fährt einfach weiter, sei es vor Schreck, aus Gleichgültigkeit oder Überforderung. Unfälle können passieren, und selbst die erfahrensten Autofahrer sind nicht davor gefeit, in einen verwickelt zu sein. Wer im Rahmen eines Unfalls ein Tier tötet, der macht sich damit nicht strafbar. Lediglich die Handlung danach ist entscheidend.

Wie bei allen Verkehrsunfällen gilt auch bei solchen mit Tieren, dass diese unverzüglich bei der Polizei zu melden sind. Auch – oder gerade – wenn das Tier noch leben sollte, gilt es, die Notrufnummer 117 zu wählen. Alles andere wäre Fahrerflucht und ein Verstoss gegen das Strassenverkehrs- und Tierschutzgesetz. Ausserdem muss man damit rechnen, dass die Versicherung einen allfälligen Schaden am Fahrzeug nicht bezahlt, sollte man sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernen.

Wer selbst Tierbesitzer ist, der weiss zudem, wie schlimm es ist, wenn die eigene Samtpfote plötzlich nicht mehr nach Hause kommt. Die Ungewissheit ist oft schlimmer als die traurige Nachricht. Darum sollte es Ehrensache sein, den Besitzer einer toten Katze unverzüglich zu benachrichtigen. Manche Katzen tragen ein Halsband mit Adressplombe oder der Telefonnummer des Halters. Manchmal können auch Nachbarn zuordnen, wem das Tier gehört. Ist dies nicht der Fall, so besteht die Hoffnung, dass die Katze zumindest gechippt und registriert ist.

Ansprechpartner Polizei

Deswegen ist die Polizei auch der richtige Ansprechpartner, wenn man eine tote oder angefahrene Katze findet und selbst nicht am Unfall beteiligt ist. Auf den meisten Wachposten befindet sich ein Chiplesegerät, mit dem der Chip ausgelesen werden kann. Wer ein betroffenes Tier findet, der kann also am einfachsten auf dem nächsten Wachposten anrufen und Bescheid geben. Dabei ist es nicht nötig, vor Ort zu bleiben, sofern man nicht der Unfallverursacher ist. Eine einfache Angabe des Ortes, an dem die Katze liegt, genügt den Polizistinnen und Polizisten. Sie kümmern sich dann auch um die Benachrichtigung des Besitzers und die allfällige Entsorgung des Kadavers. Alternativ kann man das tote Tier auch selbst zu einem Tierarzt bringen, um den Chip auslesen zu lassen.

Auf jeden Fall zum Tierarzt gehören verletzte Katzen. Wer es sich zutraut, kann ein verletzt aufgefundenes Tier selbst in eine Tierklinik fahren, ansonsten ist auch hier die Polizei zu verständigen. Sie verfügt im Idealfall nicht nur über die nötigen Kenntnisse, sondern auch über Transportboxen und bissfeste Handschuhe. Die Kosten für eine tierärztliche Behandlung trägt in jedem Fall der Besitzer des Tieres. Ist kein Besitzer ermittelbar, so verfügen viele Kliniken über einen sogenannten «Findlingsfonds», aus dem die Behandlung finanziert wird. «Wer eine verletzte, fremde Katze zu uns bringt, der muss also keine Bedenken haben, auf den Kosten sitzen zu bleiben», beruhigt zum Beispiel die Kleintierklinik Bern. Katzenbesitzer können eine Versicherung abschliessen, die eine Behandlung ihres Lieblings im Falle eines Unfalls deckt. Für Schäden an Fahrzeugen haften die Halter von Katzen übrigens nicht. Im Gegensatz zu Hunden, können Katzen nicht dauerhaft beaufsichtigt und kontrolliert werden, weswegen der Gesetzgeber hier keine Haftung des Besitzers vorsieht.

Vorgehen bei einem Unfall

  1. Sofort anhalten
  2. Fahrzeug abstellen, Warnblinker einschalten
  3. Unfallstelle mit Pannendreieck sichern
  4. Polizei verständigen (Tel. 117)
  5. Totes Tier an den Hinterbeinen von der Strasse ent-fernen
  6. Bei einem verletzten Tier nachfolgende Autofahrer vor Gefahr warnen

Dabei stets auf Eigenschutz achten