In den letzten zehn Jahren wurden in der Schweiz jährlich rund 1700 Tonnen Feuerwerkskörper in die Luft geschossen, wie das Bundesamt für Polizei (Fedpol) berechnet hat. Neben der Verpackung aus Holz, Karton, Kunststoffen oder Ton werden dabei rund 25 Prozent pyrotechnische Feuerwerkssätze verbraucht. «Wenn diese abgebrannt werden, entstehen rund 300 Tonnen Feinstaub, der die Luft belastet», stellt das Bafu in einer Medienmitteilung vom Montag fest. Dies entspreche rund 2 Prozent der jährlichen Feinstaubemissionen in der Schweiz.

Das Abbrennen von Feuerwerk erzeugt in kurzer Zeit lokal beträchtliche Mengen von Rauch und damit Feinstaub. Insbesondere bei windstillem Wetter kann dies laut Bafu bei empfindlichen Personen zu Atembeschwerden und Husten führen. Personen mit Erkrankungen der Atemwege und mit Kreislauferkrankungen sollten deshalb die unmittelbare Nähe von Feuerwerken meiden. Öffentlich organisierte 1.-August-Feuerwerke, sind nach Angaben des Bafu weniger problematisch, da sie zeitlich beschränkt sind und der Rauch über den Köpfen und mit Abstand vom Publikum entweicht. Die Emissionen privater kleinerer Feuerwerkskörper wirken hingegen viel unmittelbarer und über längere Zeit auf den Menschen ein.

Gering ist hingegen die Belastung durch die farbgebenden Metallverbindungen in den Feuerwerkssätzen, die nach dem Abbrennen als Niederschlag auch in Böden und Gewässer gelangen, wie das Bafu feststellt. 1.-August-Feuer können allerdings giftige Stoffe (z.B. Dioxine) freisetzen, wenn in ihnen Kunststoffabfälle, chemisch behandeltes Holz, Abbruchholz oder Bauabfälle verbrannt werden. Das BAFU ruft dazu auf Holzstösse, zusammengesetzt aus trockenem, naturbelassenem Holz aus dem Wald oder aus Sägereien sowie getrocknetes Schwemmholz zu verwenden.

Gefahr und Stress für Mensch und Tier
Das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von Personen kann wegen der hohen Lärmpegel zu irreversiblen Gehörschäden führen. Daher sollte laut Bafu der auf der Verpackung angegebene minimale Sicherheitsabstand eingehalten werden. Der Lärm stellt auch eine grosse Belastung für Tiere dar. Feuerwerke sollten daher grundsätzlich zurückhaltend eingesetzt und nicht vor dem 1. August abgebrannt werden.

Aufgrund der aktuellen Waldbrandgefahr können Kantone und Gemeinden das Abbrennen von Feuerwerken einschränken. Den Anweisungen der lokalen Behörden ist unbedingt Folge zu leisten. Das Bafu bietet einen Überblick über die aktuelle Waldbrandgefahr und über die von den Kantonen angeordneten Massnahmen. Derzeit besteht in keinem Kanton eine grosse oder sehr grosse Waldbrandgefahr und lediglich im Kanton Genf ist ein bedingtes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe und im Freien in Kraft.