Das Vogelgrippen-Risiko in der Schweiz steigt, da das Virus in weiten Teilen Europas seit einiger Zeit vermehrt auftritt. Wildvögel können die Seuche in die Schweiz bringen. So verbringen rund eine halbe Million Wasservögel jedes Jahr den Winter in der Schweiz und schleppen die Grippe teilweise mit sich. Bei einer privaten Tierhaltung in Seuzach ZH wurden die ersten zwei Vogelgrippe-Fälle gemeldet. Deshalb reagiert der Bund jetzt mit Massnahmen, wie das Bundesamt für Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) mitteilt. Der Kontakt zwischen wilden Vögeln und Hausgeflügel soll verhindert werden.  

Vogelgrippemassnahmen 

Ab Montag, dem 28. November 2022 sind alle Schweizer Geflügelhaltenden dazu aufgefordert, folgende Vorschriften zu befolgen: 

Auslauf: Nur in einem vor Wildvögeln geschützten Bereich. Falls das nicht möglich ist, seien Futter- und Wasserstellen für Wildvögel unzugänglich zu machen. 

Zäune: Auslaufflächen und Wasserbecken sollen durch Zäune oder engmaschige Netze vor Wildvögeln geschützt werden. 

Trennung: Hühner müssen getrennt von Gänsen und Enten gehalten werden. 

Biosicherheit: Um das Einschleppen des Virus in die Tierhaltung über Personen und Geräte zu verhindern, soll der Zutritt zu den Tieren auf das Notwendigste beschränkt und eine Hygieneschleuse eingerichtet werden. «Ziehen Sie saubere Schuhe und Kleider an und waschen und desinfizieren Sie die Hände vor dem Betreten», schreibt das BLV. 

Veranstaltungen: Geflügelmärkte und -ausstellungen sind verboten. 

Die Massnahmen gelten gemäss Bund bis mindestens 15. Februar 2023. Direktzahlungen für «besonders tierfreundliche Haltung» werden weiterhin ausbezahlt und die Bezeichnung «Freilandhaltung» könne – vorläufig – weiterhin verwendet werden. 

Keine toten Vögel anfassen 

Das zirkulierende Vogelgrippe-Virus H5N1 sei zwar nur in äusserst seltenen Fällen und nur bei sehr engem Kontakt auf den Menschen übertragbar, tote Wildvögel sollen aber aus Sicherheitsgründen nicht berührt werden und der Fund soll bei der Wildhut, der Polizei oder dem Veterinärdienst gemeldet werden. Geflügelprodukte wie Poulet-Fleisch und Eier können aber ohne Bedenken konsumiert werden. 

Melden von Geflügelhaltung 
Die Haltung von Geflügel (auch Hobbyhaltungen) muss bei einer kantonalen Koordinationsstelle registriert werden. Die Registrierung hilft bei der Seuchenbekämpfung, indem sie die Identifikation und Rückverfolgbarkeit der Tiere ermöglicht. Genauere Informationen sind bei den kantonalen Koordinationsstellen zu finden. https://www.blw.admin.ch/blw/de/home/politik/datenmanagement/agate/kantonaledatenerhebung.html