Bundesrat verabschiedet Palmöl-Verordnung
Für den Palmöl-Import braucht es neue Nachweise
Der Bundesrat hat die Verordnung über die Einfuhr von nachhaltig produziertem Palmöl aus Indonesien zum Präferenz-Zollansatz verabschiedet.
Das Freihandelsabkommen zwischen der EFTA und Indonesien halte fest, dass nur nachhaltiges Palmöl von den moderaten Palmölkonzessionen der Schweiz profitieren könne, schreibt der Bundesrat. Um die Umsetzung dieser Anforderung sicherzustellen, hat der Bundesrat eine Verordnung erarbeitet und nun verabschiedet.
Diese verlangt, dass Importeure einen Nachweis vorlegen müssen, der die Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen gemäss Abkommen belegt. Dabei sind vier Zertifizierungssystem zugelassen. Wird ein Gesuch eines Importeurs vom Seco genehmigt, erhält er die Möglichkeit, präferenziell Palmöl aus Indonesien zu importieren.
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