Umwelt
Handelsverbot für illegal geschlagenes Holz
Illegal gefälltes Holz darf in der Schweiz nicht mehr gehandelt werden. Das hat der Nationalrat beschlossen.
Der Nationalrat hat die Änderung des Umweltschutzgesetzes bereinigt, mit der Handelshemmnisse gegenüber der EU abgebaut werden sollen.
Die Räte gingen bei dieser Revision des Umweltschutzgesetzes weiter als der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Dieser hatte beantragt, dass Händler dokumentieren müssen, von wem sie Holz und Holzerzeugnisse bezogen haben und wem sie diese weitergegeben haben.
Deklarationspflicht bleibt
Das Parlament schrieb zusätzlich die Weiterführung der Deklarationspflicht zu Art und Herkunft des Holzes gegenüber den Konsumenten ins Gesetz. Zuletzt umstritten war, ob dies für «Händler» oder für «jede Person» gelten soll, wie es der Ständerat eingefügt hatte. Der Nationalrat übernahm am Donnerstag stillschweigend diese Formulierung.
Die Holzdeklaration ist ein Anliegen von Umwelt- und Konsumentenschutzorganisationen. Pro Natura, Swissaid und der Bruno Manser Fonds untermauerten die Forderung mit einer von 12'000 Personen unterzeichneten Petition. Auch Umweltministerin Simonetta Sommaruga hatte sich einverstanden erklärt mit der Ergänzung.
Palmöl-Artikel
Auch für andere Rohstoffe und Produkte als Holz kann der Bundesrat Anforderungen für das Inverkehrbringen festlegen. Voraussetzung ist, dass Anbau, Abbau oder Herstellung die Umwelt erheblich belasten oder natürliche Ressourcen gefährdet sind.
Dieser vom Nationalrat eingebrachten Ergänzung schloss sich der Ständerat an. Die Ergänzung zielt auf das umstrittene Palmöl. Umweltministerin Simonetta Sommaruga hielt dazu fest, der Bundesrat werde bei der Festlegung von Anforderungen an weitere Produkte und Rohstoffe als Holz mit Zurückhaltung und in Absprache mit den betroffenen Branchen vorgehen.
Gleich lange Spiesse
Der Bundesrat hatte die Gesetzesänderung aufgrund von zwei Motionen ausgearbeitet. Peter Föhn (SVP/SZ) und Sylvia Flückiger-Bäni (SVP/AG) verlangten damit gleich lange Spiesse für Holzexporteure. Anders als die EU kennt die Schweiz bislang keine gesetzliche Regelung, um gegen Holz aus illegalem Holzschlag vorzugehen.
Daher sollen Handelshemmnisse gegenüber der EU abgebaut werden, indem eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird, die der europäischen Holzhandelsverordnung EUTR entspricht. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.
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