Seit dem 12. Dezember 2020 müssen Läden und Märkte zwischen 19 Uhr und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen geschlossen sein, schreibt der Schweizer Bauernverband (SBV) auf seiner Website.

Das gilt auch für Hofläden – bedient oder mit Selbstbedienung. Ansonsten gelten in Hofläden dieselben Hygienemassnahmen wie in Lebensmittelgeschäften: Maskenpflicht, Händewaschen, genügend Abstand halten.