Seinen Verein gegen Tierfabriken (VgT) hätte die Veganerin nicht «neonazistisch» nennen dürfen. 

Auslöser für den Gerichtsfall war das vegane Strassenfest «Veganmania» im Jahr 2015 in Winterthur, bei dem VgT-Gründer Erwin Kessler einen Informationsstand aufstellen durfte. Dass der Thurgauer Tierschützer eine Plattform erhielt, sorgte auf Facebook jedoch für hitzige Diskussionen.

Kritik kam insbesondere von einer heute 47-jährigen Winterthurerin, die Mitglied der Grünen ist. Sie schrieb, dass sich Veganer als «nazifreundlich» positionieren würden, wenn sie «Menschen mit einer öffentlich klar antisemitischen und ausländerfeindlichen Haltung» an einem solchen Anlass als Aussteller zuliessen.

«Neonazistischer Tierschutzverein»  
Die vegane Szene habe bereits heute einen teilweise seltsamen Ruf, schrieb sie weiter. Mit der Teilnahme von Kessler werde dies nur noch verstärkt. Zusammen mit ihrem Text verbreitete sie den Link zu einer Publikation, die Kessler als «mehrfach wegen antisemitischer Äusserungen vorbestraft» und als «Antisemit» bezeichnete.

Kesslers Verein wurde in dieser Publikation zudem als «antisemitische Organisation» und «neonazistischer Tierschutzverein» eingestuft. Kessler reichte daraufhin Anzeige wegen übler Nachrede ein – gegenüber ihm persönlich, wie auch gegenüber seinem Verein.

Bei der ersten Instanz, dem Bezirksgericht Winterthur, hatte Kessler damit nur teilweise Erfolg. Das Bezirksgericht verurteilte die Veganerin nur wegen übler Nachrede gegenüber dem Verein. Die Äusserungen über Vereinspräsident Kessler bestrafte es jedoch nicht.

Kritik an seiner Person bleibt folgenlos  
Beide Seiten waren mit dem Urteil unzufrieden und zogen es ans Obergericht weiter. Dieses kommt nun aber zum gleichen Resultat, wie aus dem Urteil hervorgeht. Die Kritik an der Person Erwin Kessler bleibt für die Tierschützerin folgenlos.

Die Vorwürfe gegenüber seinem Verein werden hingegen bestraft, weil die Tierschützerin diese nicht belegen konnte. Sie wird mit einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 30 Franken bestraft, bei einer Probezeit von vier Jahren.

Weil wieder beide Seiten teilweise gewannen, teilt das Obergericht die Gerichtskosten halbe-halbe auf. Kessler und die Tierschützerin müssen je 2000 Franken zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.