Konkret beauftragte der Instruktionsrichter je einen Experten der Schweizerischen Vogelwarte Sempach LU und des Zürcher Büros SWILD (Stadtökologie und Wildtierforschung) damit, einen Fachbericht zu verfassen, wie aus dem am Mittwoch publizierten Entscheid des Bundesgerichts hervorgeht.

Die beiden Fachpersonen erhalten je einen Fragenkatalog und müssen ihren Bericht bis zum 15. Dezember einreichen. Sie seien mit den örtlichen Verhältnissen vertraut und ihr Sachverstand sei unumstritten, hält das Bundesgericht in seinen Erwägungen fest.

Es bestehe auch Einigkeit darüber, dass es in der Schweiz keine anderen geeigneten Sachverständigen gebe. Allerdings räumt das Bundesgericht ein, dass die beiden sachverständigen Personen bereits für das Projekt im Rahmen des Umverträglichkeitsberichts (UVB) tätig gewesen seien.

Ergänzende Fragen stellen
Es bestehe jedoch ein Bedürfnis, gerade diesen Personen ergänzende Fragen zu stellen. Sie hätten die dem Projekt zugrundeliegenden Studien und Messungen im Gelände vorgenommen und die Schutzkonzepte entworfen.

Sie können daher die spezifischen Fragen, die in den Rechtsschriften dazu gestellt werden, am besten beantworten. schreibt das Bundesgericht weiter. Es handle sich nicht um unabhängige Sachverständigengutachten, sondern um ergänzende Fachberichte der am UVB beteiligten Sachverständigen.

Sechs Windräder geplant
Die städtischen Werke Grenchen (SWG), eine selbständige öffentlich-rechtliche Unternehmung der Stadt Grenchen, wollen auf dem Grenchenberg einen Windpark errichten. Die Investitionen belaufen sich auf 35 Millionen Franken.

Das umstrittene Projekt aus dem Jahr 2013 sieht sechs Windräder vor. Bei einer Masthöhe von höchstens 99 Metern und einem Rotordurchmesser von maximal 122 Metern beträgt die Gesamthöhe der Anlage 160 Meter. Der Windpark auf dem Hausberg von Grenchen soll zwei Drittel der Haushalte der Metropole am Jurasüdfuss mit Strom versorgen.