Was darf auf den Kompost?

Rüstabfälle: Alle Rüstabfälle und Reste von Obst und Gemüse dürfen auf den Kompost.

Eierschalen: Zerdrückte Eierschalen dürfen auf den Kompost.

Tee- und Kaffeesatz: Kaffeesatz darf problemlos auf den Kompost. Auch Teesatz darf auf den Kompost, aber keine Teebeutel, außer sie sind ausdrücklich kompostierbar und bestehen aus organischem Material. Kaffeefilter sind meist auch kompostierbar.

Zerkleinerte Schnittblumen und Topfpflanzen: Pflanzen dürfen mitsamt der Erde auf den Komposthaufen. Von kranken Pflanzen sollte man aber absehen.

Kleintiermist: Der Mist von Meerschweinchen und Co. darf auf den Misthaufen. Auch Haare oder Federn sind biologisch abbaubar.

Baum- und Strauchschnitt: Diese dürfen gut zerkleinert im Kompost landen.

Unkraut: Das Unkraut darf nach dem Jäten auf den Kompost. Bei Unkräutern, die sich durch Ausläufer vermehren, soll man jedoch vorsichtig sein.

Laub: Laub darf auf den Komposthaufen.

Gras- und Rasenschnitt: Darf beides kompostiert werden.


Was darf nicht auf den Kompost?

Kranke Pflanzen: Kranke Pflanzen dürfen nicht auf dem Kompost landen.

Gekochte oder rohe Speisereste wie Fleisch, Knochen, Milchprodukte oder Backwaren: Diese Abfälle ziehen nicht nur Ratten und Mäuse an, sondern es können auch gesundheitsschädliche Bakterien überleben.

Öle und Fette: Diese können nur in kleinen Mengen und in einem sehr luftigen Kompost abgebaut werden – deshalb sollte darauf verzichtet werden.

Holz- und Kohleasche: Holzasche hat einen erheblichen Gehalt an Schwermetall und kann auch weitere Giftstoffe, wie PAK, enthalten, deshalb sollte man sie nicht in den Kompost geben.


Was darf in die Grüntonne?

In die Grüntonne dürfen in den meisten Gemeinden mehr Dinge als auf den Kompost. Die Vorgaben sind jedoch je nach Gemeinde sehr unterschiedlich, es lohnt sich also sich vorgängig zu informieren. In der Gemeinde Zürich  dürfen neben den oben aufgeführten kompostierbaren Dingen auch ungekochte und gekochte Speisereste in das «grüne Kübeli» gegeben werden. Dazu gehören unter anderem Fleisch, Fisch, Brot, Milchprodukte und Eier. Zudem dürfen alle Balkon- und Topfpflanzen inklusive Erde in die Grüntonne gegeben werden.

 

Ist Einweggeschirr kompostierbar?
Obwohl Einweggeschirr aus Palmblättern oder Zuckerrohr oft als biologisch abbaubar deklariert ist, ist es nicht kompostierbar. Um diese Materialien zu kompostieren, braucht es eine industrielle Kompostieranlage, und auch dort dauert der Abbau sehr lange. Wie Marianne Stünzi, die stellvertretende Geschäftsleiterin der Umwelt-Stiftung «PUSCH»,  berichtet, ist es ärgerlich, dass dieses Einweggeschirr als kompostierbar und umweltfreundlich angepriesen wird.