Das Gebiet Üetliberg zeichnet sich durch eine grosse Vielfalt an Lebensräumen für Tiere und Pflanzen aus. Seit 1983 ist es als Landschaft und Naturdenkmal von nationaler Bedeutung aufgeführt. 

Der Kanton Zürich ist aufgrund des kantonalen Richtplans und des Planungs- und Baugesetzes dazu verpflichtet, Schutzmassnahmen für dieses Gebiet zu treffen. Mit der Schutzverordnung (SVO) Uetliberg, die gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden, Grundeigentümern, Bewirtschaftern und Interessengruppen erarbeitet wurde, soll nun «auf die Bedürfnisse der heutigen Zeit mit ihren vielfältigen Ansprüchen an die Landschaft und die Natur eingegangen werden», schreibt die Baudirektion in einer Mitteilung. Besondere Bedeutung kommt dabei der Erholung, dem Natur- und Landschaftsschutz sowie der Land- und Forstwirtschaft zu. Ziel der SVO Üetliberg ist es, «die landschaftliche Eigenart des Gebiets mit den vorhandenen Naturwerten auch für künftige Generationen zu bewahren».

Der Entwurf stimmt laut Baudirektion die verschiedenen Schutz- und Nutzerinteressen aufeinander ab. Er zeige auf, welche Schutzziele erreicht werden sollen und wie das Gebiet künftig genutzt werden kann. Die Landschaft solle «weiterhin Raum für abwechslungsreiche Landschaftserlebnisse und verschiedenartige Erholungsaktivitäten bieten».

Der SVO-Entwurf liegt bis am 10. Dezember bei den Gemeindeverwaltungen Uitikon und Stallikon sowie bei der Stadt Zürich und bei der Baudirektion öffentlich auf. Alle Personen können dazu Stellung nehmen. Die Baudirektion prüfe die Begehren vor dem Erlass der Schutzverordnung, heisst es in der Mitteilung.