Die Initiative will die Urner Verfassung so ergänzen, dass der Kanton Vorschriften zum Schutz vor Grossraubtieren und zur Beschränkung und Regulierung des Bestands vorsieht. 3188 Unterschriften brachte das Initiativkomitee zusammen. Der Regierungsrat wollte einen Gegenvorschlag und dem Bund eine gleichlautende Standesinitiative vorlegen, der Landrat stimmte allerdings der Volksinitiative klar zu.

Abgestimmt wird indes nur über einen Teil der Initiative. Der Wortlaut: «Die Einfuhr und die Freilassung von Grossraubtieren sowie die Förderung des Grossraubtierbestands ist verboten» wurde für ungültig erklärt.

In der Praxis sei bei einem Ja keine Änderung zu erwarten, schreibt die Regierung. Einerseits seien die Forderungen der Initiative bereits durch die geltende Gesetzgebung grösstenteils erfüllt. Andererseits lasse die Bundesgesetzgebung den Kantonen keinen Spielraum, um eine eigene Grossraubtierpolitik zu betreiben. So ist etwa geregelt, wann und wo ein schadenstiftender Wolf geschossen werden darf.

Einen Wolf erlegt  
Das Kantonsparlament stimmte der Initiative zu, weil es in der Kantonsverfassung ein Zeichen setzen will: Gerade im Hinblick auf die sich abzeichnenden Änderungen der eidgenössischen Jagdgesetzgebung soll ein möglicher zusätzlicher Handlungsspielraum des Kantons ausgeschöpft werden.

Im Kanton Uri hat die Sicherheitsdirektion bis jetzt zweimal einen Wolf nach Angriffen auf Schafherden zum Abschuss frei gegeben. Im Jahr 2015 war die Jagd erfolglos. Im Jahr 2016 wurde der zum Abschuss freigegebene Wolf im Gebiet Surenen erlegt.