Die Problematik um sogenannte Neobiota sei bekannt und trotzdem herrsche in der breiten Bevölkerung noch sehr viel Unwissenheit darüber, dass nicht jede Blume oder jedes Tier auch hier hingehöre, schreibt der Zürcher Bauernverband (ZBV). Besonders auf den landwirtschaftlichen Biodiversitätsförderflächen würden aber die meist robusteren Neophyten guten Grund finden und die spezialisierteren, einheimischen Pflanzen, die auf diesen Flächen eigentlich gefördert werden sollten, verdrängen. Dadurch würden wichtige Futterpflanzen für Insekten verloren gehen und die Qualität von Biodiversitätsförderflächen aufrecht zu erhalten, werde erschwert, heisst es weiter.

Entsprechend begrüsst der ZBV den Massnahmenplan Neobiota und die Landwirte seien bestrebt – und im Rahmen der Direktzahlungsverordnung verpflichtet – gebietsfremde Pflanzen zu bekämpfen. Die Landwirtschaft sei aber der einzige Sektor, der beim Vorkommen von invasiven Neophyten auf der bewirtschafteten Fläche von Sanktionen betroffen sei. Das Vorkommen von Neobiota auf den übrigen Grünflächen, in öffentlicher oder privater Hand, seien von keinen Sanktionen betroffen.

Dass sich Kantone und Bund mit einer Umsetzung der rigorosen Bekämpfung so lange Zeit liessen und weitere Akteure, wie beispielsweise die SBB, nicht ebenfalls in die Pflicht genommen würden, sei deshalb nicht nur schwer nachvollziehbar, sondern erschwere auch die Bekämpfungsmassnahmen in der Landwirtschaft und damit auch das Bestreben, den Pflanzenschutzmitteleinsatz weiter zu senken, moniert der Verband. Es bleibe zu hoffen, dass die neue Doppelstrategie des Massnahmenplans entsprechend zum Einsatz komme und die Landwirtschaft dadurch etwas entlastet werde im Kampf gegen die gebietsfremden Arten.