Mit einem Sprung, die Arme weit ausgebreitet, segelt das hörnchenähnliche Tier vom Schrank auf die Hand einer jungen Frau. Mit grossen, dunklen Kulleraugen schaut es in die Kamera. Videos wie dieses werden im Internet tausendfach gepostet und um ein Vielfaches mehr angeschaut. Das Kindchenschema erfüllt seinen Zweck, und jung und alt schmilzt dahin. Kurzkopfgleitbeutler (Petaurus breviceps), auch Sugar Glider genannt, sind der neuste Trend unter den exotischen Haustieren und erobern so nicht nur die Stube, sondern auch das Internet.

Das aus dem Südosten Australiens stammende kleine Beuteltier besitzt zwischen Armen und Beinen eine Flugmembran, mithilfe deren es in der Natur von Baum zu Baum segeln kann. So können Sugar Glider ihren Fressfeinden, darunter Eulen und Katzen, entkommen. Der Trend, die Tiere als Haustiere zu halten, hat wie so vieles seinen Ursprung in den USA. Selbst die scharfen Krallen und die recht streng riechenden Drüsenabsonderungen halten Liebhaber exotischer Tiere nicht davon ab, Sugar Glider in der heimischen Stube zu halten. Doch Expertinnen warnen vor der leichtfertigen Anschaffung der Beuteltiere.

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«Sugar Glider gehören aus Tierschutzsicht nicht in Privathand, denn sie sind extrem anspruchsvoll in der Haltung», sagt Liv Sigg, Tierärztin und Expertin im Bereich Haltung von Haus- und Wildtieren beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Sugar Glider sind nachtaktive und gesellige Tiere, die in Gruppen von bis zu zwölf Individuen leben. Nebst Obst und Gemüse brauchen sie täglich frische, also lebende Insekten als Nahrung. In freier Wildbahn beanspruchen Sugar Glider einen grossen Lebensraum und bewohnen primär Baumkronen. Sie bräuchten daher auch ein entsprechend grosses und mit verschiedenen Klettermöglichkeiten ausgestattetes Gehege, was für Privathalter kaum zu bewerkstelligen ist. Selbst in den Schweizer Zoos sind die Tiere nicht zu finden.

Wer trotz allem mit dem Gedanken spielt, Sugar Glider zu halten, der braucht dafür eine Haltebewilligung vom kantonalen Veterinäramt. Diese wird nur nach einer Fachspezifischen Berufsunabhängigen Ausbildung (FBA) erteilt, welche im Ausland absolviert werden muss, da es für diese Art in der Schweiz keinen Anbieter gibt. Alternativ qualifiziert auch die Ausbildung zum Tierpfleger zu einer Haltung. Trotzdem ist in jedem Fall zusätzlich ein externes Gutachten nötig, welches sicherstellt, dass die Haltung der Tiere den Vorschriften entspricht. Auch die Einfuhr der Beuteltiere ist bewilligungspflichtig und schlussendlich für eine Haltung auch nötig, da es in der Schweiz bisher keine Züchter für diese Exoten gibt.