Beide Basel
Absolutes Feuerverbot im Wald und Waldesnähe
Die beiden Basel haben die Waldbrandgefahr auf die Gefahrenstufe 4 für «gross» aufgestuft. Ab Donnerstag gilt deshalb ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.
Der Mindestabstand zum Wald wurde auf 50 Meter festgesetzt, wie die kantonalen Krisenstäbe am Mittwoch mitteilten. Das gelte für alle Arten von Feuer, also auch für eingerichtete Feuerstellen, sowie für selbst mitgebrachte Grills und das Wegwerfen von Zigaretten und Streichhölzern. Das Steigenlassen von Himmelslaternen sei generell verboten.
Im Hinblick auf den nahenden Nationalfeiertag rufen die Kantone auch in Siedlungsgebieten zum vorsichtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern auf. In diesem Fall müsse ein Mindestabstand von 200 Metern zum Wald eingehalten werden.
Tiefe Wasserstände
Weiter bezeichnet der Krisenstab Baselland die Wasserführung der Gewässer als sehr tief. Der Homburgerbach, der Eibach und der Bennwilerbach hätten bereits ausgefischt werden müssen. Weitere Ausfischungen im oberen Kantonsteil stünden an.
Auch Basel-Stadt spricht von tiefen Wasserständen besonders in der Birs und der Wiese. Auf ein Badeverbot könne vorläufig noch verzichtet werden. Ein freiwilliger Verzicht auf das Baden in den tiefen Bereichen von Wiese und Birs helfe aber mit, die Stresssituation für die Fische zu mildern, heisst es in der Mitteilung des Kantons Basel-Stadt.
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