Die Gemeinde Weesen hätte im April 2019, als sie Kenntnis von den Baumfällungen erhielt, «umgehend einen vorsorglichen Baustopp oder zumindest eine vorsorgliche Einstellung der Baumfällungen anordnen müssen», heisst es in der Antwort der Regierung auf eine Ende November eingereichte Anfrage im Kantonsrat.

Ein solcher Schritt wäre, gestützt auf das kantonale Planungs- und Baugesetz, laut Regierung dringlich gewesen. Statt dessen soll sich die Gemeinde mit Ermahnungen an die Bauherrschaft und der Androhung eines Baustopps begnügt haben. Die Bauherrin habe in dieser Zeit die Fällungen fortgesetzt, bis alle 26 geschützten Bäume im Areal abgeholzt waren, heisst es.

Denkmalpflege beteiligt
Im Baubewilligungsverfahren hatte die Kantonale Denkmalpflege (KDP) ein Umgebungskonzept, eine Erhebung des Baumbestands und ein Parkpflegewerk gefordert, um die kulturhistorische Bedeutung des Parks aufzuzeigen. Nach dem Baustart, als bereits Bäume gefällt wurden, stand die KDP mit der Gemeinde in Kontakt betreffend «mögliche baupolizeiliche Massnahmen», wie die Regierung schreibt.

Die Gemeinde hatte lediglich die Fällung von drei Bäumen erlaubt. Die Bauherrin setzte sich darüber hinweg. Im Mai 2020 erliess die Gemeinde eine Wiederherstellungsverfügung und verpflichtete die Bauherrin, bis März 2021 Ersatz für alle gefällten Bäume zu pflanzen.

Der «Blick» machte die Geschichte im vergangenen November publik. Darauf reichte Kantonsrätin Bettina Surber (SP) eine Einfache Anfrage ein. Mit der Abholzung habe die Bauherrschaft Tatsachen geschaffen, kritisierte sie. «Einzige Folge scheint die Verpflichtung zur Ersatzpflanzung zu sein.» Es stelle sich die Frage, wie effektiv sich der Denkmalschutz und der Schutz von Ortsbildern gewährleisten lasse.

Instrumente reichen aus
Die Regierung schreibt in ihrer Antwort, den Gemeinden stehe ein ausreichendes Instrumentarium zur Verfügung, um raumplanerische und baupolizeiliche Bestimmungen zu vollziehen und durchzusetzen. Bei Hinweisen auf Unrechtmässigkeiten oder bedrohten rechtlichen Interessen müssten die Gemeinden handeln.

Für Verstösse wie in Weesen sind laut Regierung neben Verwaltungsmassnahmen auch Bussen bis 30'000 Franken möglich. Zur Einreichung einer Strafanzeige sei «insbesondere die politische Gemeinde aufgefordert». Im aktuellen Fall habe die Staatsanwaltschaft Ermittlungen eingeleitet und Kontakt mit dem Denkmalschutz aufgenommen.

Die Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft, Beatrice Giger, bestätigte auf Anfrage, es laufe ein Strafverfahren wegen Vergehens gegen das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz sowie wegen Übertretung des kantonalen Planungs- und Baugesetzes. Die Staatsanwaltschaft sei aufgrund der Medienberichterstattung über den Fall von Amtes wegen tätig geworden.

Villa und Park von 1931
Der zentral gelegene Kurfürstenpark am See in Wesen wurde 1931 im Auftrag des Arztes Johann Oskar Ernst Kurfürst erstellt. Die Villa und der Park stehen gemäss einer Verordnung der Gemeinde aus dem Jahr 1997 als Kulturobjekte unter Schutz. Das Areal figuriert als Teil des baumbestandenen Seeufers mit Hafen auch im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder.

1979 wurde für den Kurfürstenpark ein Überbauungsplan erlassen. Damit schufen die Behörden die rechtlichen Voraussetzungen für neue Bauten im Park innerhalb eines klar definierten Baufelds. Gestützt darauf, realisierte die Bauherrin die zwei Mehrfamlienhäuser «Lake Shore» mit je sechs Wohnungen und einer Tiefgarage.