Ein Verbot geht dem Bundesrat zu weit, doch stellt er Massnahmen für eine weitere Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln in Aussicht.

Die Risiken von Pestiziden anerkennt die Regierung durchaus. Analysen der Wasserqualität in kleinen und mittleren Fliessgewässern wiesen oft Überschreitungen der Grenzwerte nach, schreibt er in der am Mittwoch veröffentlichten Botschaft ans Parlament. Das habe negative Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen und damit auf die Biodiversität.

Die Rückstände von Pestiziden in Lebensmitteln stellten nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen zwar kaum gesundheitliche Risiken für den Menschen dar. Breite Bevölkerungskreise seien jedoch gegenüber der Anwendung von Pestiziden und deren potenziellen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt kritisch eingestellt.

Der Bundesrat erinnert an die bereits ergriffenen Massnahmen, um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und die damit verbundenen Risiken zu reduzieren: So müssten Pflanzenschutzmittel und Biozide ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Die Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt würden nach internationalen Standards sorgfältig bewertet.

Über 1000 Tonnen Pflanzenschutzmittel verkauft  
Mit Direktzahlungen fördert der Bund Alternativen zu Pestiziden und präventive Massnahmen, die deren Einsatz unnötig machen. 2017 hat der Bundesrat zudem den Aktionsplan Pflanzenschutzmittel lanciert, um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren.

Die Verkaufszahlen gehen zwar seit 2013 kontinuierlich zurück. Trotzdem sind 2017 noch immer 1250 Tonnen Pflanzenschutzmittel verkauft worden, die nicht in der biologischen Landwirtschaft eingesetzt werden dürfen. Einige davon gelten als besonders bedenklich, weil sie sich im Boden anreichern.

Der Bundesrat anerkennt denn auch die Vorzüge der Initiative, nicht nur für Umwelt und Gesundheit. Bei einer Annahme könnte sich die Schweizer Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie in Europa und weltweit als naturnah vermarkten, schreibt er. Durch das Verbot von synthetischen Pflanzenschutzmittel würde zudem die Entwicklung alternativer Pflanzenschutzmethoden an Bedeutung gewinnen.

Importverbot WTO-widrig  
In der Gesamtbeurteilung überwiegen für den Bundesrat jedoch die Mängel der Initiative. Die Regierung befürchtet sinkende Erträge und damit eine Zunahme der Importe. Bei der Lagerung und der Verarbeitung von landwirtschaftlichen Produkten könnten die Hygiene und die Lebensmittelsicherheit leiden.

Auch die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten wäre eingeschränkt, argumentiert der Bundesrat. Zudem würden die Preise steigen, weil höhere Produktionskosten anfielen. Weitere Argumente gegen die Initiative sind die Zunahme des Einkaufstourismus', der geringere Handlungsspielraum der Landwirtschaft, die Wettbewerbsfähigkeit im Export und der administrative Aufwand.

Zudem sei das Importverbot für Lebensmittel, die mit Einsatz von synthetischen Pestiziden hergestellt wurden, kaum mit dem WTO-Recht vereinbar. Auch mit dem Freihandelsabkommen und dem Agrarabkommen mit der EU sieht der Bundesrat einen Konflikt.

Grosse Sympathien  
Trotzdem will er nicht untätig bleiben. Im Zusammenhang mit der Trinkwasser-Initiative hat der Bundesrat ein zusätzliches Massnahmenpaket in die Agrarvorlage AP22+ eingefügt.

Unter anderem sollen für die Erbringung des ökologischen Leistungsnachweises Pflanzenschutzmittel mit erhöhtem Umweltrisiko ausgeschlossen und höhere Direktzahlungen für den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel gezahlt werden. Auf hohe Konzentrationen in Gewässern sollen Bund und Kantone mit einer gezielten Verschärfung der Anforderungen reagieren können. Die Vorlage ist noch in der Vernehmlassung.

Die Initiative fordert ein Verbot synthetischer Pestizide in der landwirtschaftlichen Produktion, in der Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und in der Boden- und Landschaftspflege. Verboten werden soll auch der Import von Lebensmitteln, die mit synthetischen Pestiziden hergestellt wurden oder die solche enthalten. Gemäss ersten Umfragen geniesst die Initiative Unterstützung weit über ökologische Kreise hinaus.