Wie die Initiantinnen und Initianten wolle auch der Bundesrat die biologische Vielfalt in der Schweiz stärker schützen, teilte der er am Freitag mit. Die Initiative gehe ihm aber zu weit. 

Mit dem indirekten Gegenvorschlag wolle der Bundesrat dafür sorgen, dass schweizweit genügend Schutzfläche geschaffen werde, um den Verlust von Tier- und Pflanzenarten zu stoppen. Das Uvek werde bis im Frühling entsprechende Anpassungen im Natur- und Heimatschutzgesetz vorlegen. 

17 Prozent Biodiversitäts-Schutzgebiete 
Der Bundesrat will in dem Gegenentwurf als Ziel festhalten, dass Biodiversitäts- und Schutzgebiete insgesamt 17 Prozent der Schweizer Landesfläche ausmachen sollen. Aktuell liegt der Anteil dieser Schutzflächen bei 13,4 Prozent. 

Dieses Ziel von 17 Prozent ist nicht neu. Der Bundesrat hatte es bereits 2012 in seiner Strategie Biodiversität Schweiz festgelegt. 

Ausserdem soll in dem Gegenentwurf festgehalten werden, dass der Artenschutz im städtischen Raum und in Agglomerationen gestärkt wird. Dies könne zum Beispiel durch naturnahe gestaltete Bereiche wie Grün- und Gewässerräume, Stadtwälder oder begrünte Dächer erfolgen. 

Unbestrittene Punkte des Jagdgesetzes 
Aufnehmen will der Bundesrat in dem Gegenentwurf auch die unbestrittenen Punkte des revidierten Jagdgesetzes, das am 27. September dieses Jahres an der Urne scheiterte. 

So sollen nationale Biotope saniert, die Lebensräume von Wildtieren besser geschützt und vernetzt und Wasser und Zugvogelreservate finanziell grosszügiger unterstützt werden. 

Im Bereich der Baukultur soll gesetzlich verankert werden, dass die Kantone die Bundesinventare in ihren Planungen berücksichtigen müssen. Diese Bestimmung besteht heute bereits auf Verordnungsstufe. Es kommen also keine neuen Pflichten für die Kantone hinzu. 

Die Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» wurde Anfang September mit 108'112 Unterschriften vom Trägerverein «Ja zu mehr Natur, Landschaft und Baukultur» eingereicht («Tierwelt online» berichtete). Mit einer Anpassung der Bundesverfassung will die Initiative den Bund und neu auch die Kantone zum Schutz und zur Schonung von Biodiversität und Landschaft verpflichten. Sie fordert dafür mehr Gelder der öffentlichen Hand.