Weil bereits mit dem Holzeinschlag begonnen wurde, forderte Brüssel am Donnerstag eine einstweilige Verfügung des EuGH. Diese wird nur in dringenden und schwerwiegenden Fällen verhängt, bis ein endgültiges Urteil ergangen ist. Die Klage folgte einer Aufforderung der EU-Kommission vom April, in der die Brüsseler Behörde Polen zur Einstellung des grossflächigen Holzeinschlags in dem als einer der letzten Urwälder Europas geltenden Gebiet aufforderte.  

Polens rechtskonservative Regierung hatte im März 2016 beschlossen, eine Verdreifachung der bisher zugestandenen Abholzung zu erlauben, auch in Gebieten des Waldes, die bisher von Eingriffen jeglicher Art ausgenommen waren. Polen hätte die angekündigten Massnahmen innerhalb eines Monats zurücknehmen müssen. Stattdessen setzte das Land den Beschluss um.

Polen will Welterbe-Streichung
Polens Umweltminister Jan Szyszko forderte im Juni, den Wald von der Welterbeliste der UNO-Organisation für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) zu streichen. In der vergangenen Woche demonstrierten Umweltschützer in Krakau, wo das UNESCO-Welterbekomitee tagte, gegen die Abholzung.  

Der Wald von Bialowieza erstreckt sich über 150'000 Hektar entlang der Grenze zwischen Polen und Weissrussland. Ein Teil des Waldes ist Schutzgebiet und zählt zum Weltnaturerbe und Biosphärenreservat der UNESCO. Menschliche Eingriffe sind dort nur sehr eingeschränkt erlaubt, Besucher dürfen sich nur auf bestimmten Routen bewegen.  

Polen hatte die Abholzung zuvor mit der Bekämpfung des Borkenkäfers gerechtfertigt. Dies widerspreche aber den Naturschutzzielen für das Gebiet, das Teil des Natura-2000-Netzes der EU ist. Das Netz verbindet Schutzgebiete in der gesamten EU und macht mehr als 18 Prozent der Landfläche der EU sowie sechs Prozent der Meeresfläche aus.