Mit der Verankerung setzt der Kanton Thurgau die vor einem Jahr gutgeheissene Biodiversitäts-Initiative um. Jährlich sollen vier Millionen Franken in eine vielfältige Natur investiert werden.

Die Regierung schickt die Gesetzesrevision bis zum 9. Juli in die Vernehmlassung, wie der Kanton am Mittwoch mitteilte. Neu wird die Förderung der biologischen Vielfalt ausdrücklich als Ziel erwähnt. Die Regierung muss eine Biodiversitäts-Strategie festlegen und einen Massnahmenplan umsetzen.

Es braucht eine Spezialfinanzierung
Vorgesehen ist eine Spezialfinanzierung. Der Grosse Rat hatte die Initiative im Juni 2020 gutgeheissen. Diese fordert, dass der Kanton pro Jahr zusätzliche vier Millionen Franken in die Förderung der Biodiversität investiert. Hinzu kommen Bundesgelder in ähnlicher Höhe, die durch die kantonalen Beiträge ausgelöst werden.

Mit der Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes setzt die Regierung auch noch die vom Grossen Rat gutgeheissene Motion «Für einen Denkmalschutz mit Augenmass und besserer Koordination mit den raumplanerischen Zielen» um. Die Gemeinden sollen in Zukunft den Schutzumfang von geschützten Objekten differenzierter festlegen.