Kernstück des Anliegens ist eine Verfassungsinitiative. Mit dieser wollen die Initianten, zu denen auch Natur- und Landschaftsschutz-Organisationen zählen, erreichen, dass der Boden haushälterischer genutzt und die Zersiedelung eingedämmt wird. Weil in der Kantonsverfassung Aufgaben zum Bodenschutz fehlten, sei eine Ergänzung nötig.

Die zweite Initiative will auf Gesetzesstufe diese Forderungen umsetzen. So müssten etwa zur Einzonung und Überbauung landwirtschaftlicher Nutzflächen diverse Bedingungen erfüllt sein. Fruchtfolgeflächen, also für die Landwirtschaft besonders geeignetes, ackerfähiges Kulturland, wären grundsätzlich zu erhalten.

Regierung und Kantonsrat lehnen beide Initiativen ab. Laut dem Regierungsrat trägt die Verfassungsinitiative nichts zum besseren Schutz von Kulturland bei und widerspricht der Systematik der Verfassung, in der man bloss Unerlässliches aufgeführt haben wolle.

Die Gesetzesinitiative geht der Regierung zu weit. Landwirtschaftliche Nutzflächen, die bereits eingezont seien, könnten kaum mehr überbaut werden, was ein Eingriff ins Privateigentum darstelle und zu Entschädigungsforderungen führen könnte.

Gegenvorschlag
Mit einem Gegenvorschlag will die Regierung die Forderungen der Gesetzesinitiative abschwächen. So sollen neue Bestimmungen ins Planungs- und Baugesetz aufgenommen werden, etwa, dass Kulturland ausserhalb der Bauzone und die Fruchtbarkeit von abgetragenem Boden zu erhalten sei.

Diese Vorschläge gehen den Initianten aber nicht weit genug. Sie reichten nicht aus, um den Kulturlandschaftsverlust zu stoppen. Die Abstimmung war ursprünglich für den 17. Mai vorgesehen gewesen, wurde aber wegen der Coronapandemie verschoben.