Laut Meldung der SDA handelt es sich um eine Notfallzulassung des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW). Eine chemische Bekämpfung des auch Stinkkäfers genannten Schädlings war bisher nicht möglich. Seit der Käfer 2004 in die Schweiz eingeschleppt worden war, habe er sich deshalb weitgehend ungehindert ausbreiten können, heisst es weiter. Pestizide, die bisher nicht für den Einsatz gegen die Baumwanze, sondern nur gegen andere Schädlinge zugelassen waren, werden nun explizit für die Bekämpfung des Stinkkäfers zugelassen. Die entsprechende Verfügung wurde im aktuellen Bundesblatt veröffentlicht.

«Die Pflanzenschutzmittelverordnung erlaubt sogenannte Notzulassungen, wenn der Schadorganismus nicht anders bekämpft werden kann», schreibt das BLW auf Anfrage der SDA. Der Bund komme damit dem Schweizer Obstverband entgegen, der «wirksame Mittel gegen den Schädling» gefordert hätte. Der Branchenverband schätzt die Schäden durch den Stinkkäfer für 2019 auf über drei Millionen Franken.