Ausgearbeitet hat den Gesetzesentwurf, der die Risiken des Einsatzes von Pestiziden reduzieren soll, die Wirtschaftskommission (WAK) des Ständerates. Formell ist dieser zwar kein direkter Gegenvorschlag zur Trinkwasser-Initiative und zur Pestizidverbots-Initiative. Die WAK wollte aber die Kernanliegen der Volksbegehren erfüllen.

Der Ständerat stimmte der parlamentarischen Initiative der WAK weitgehend zu; er hiess den Vorschlag mit 36 zu 3 Stimmen aus der SVP und bei 3 Enthaltungen gut. Der Gesetzesvorschlag geht nun an den Nationalrat, der über die Initiativen bereits entschieden hat.

Risiken durch Pestizide halbieren
Kernpunkt der Vorlage ist, die mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken für Flüsse und Seen, naturnahe Lebensräume und als Trinkwasser genutztes Grundwasser bis 2027 um 50 Prozent zu reduzieren. Als Referenzwert dient das Mittel der Jahre 2012 bis 2015. Im Rat war dieser Vorschlag unbestritten.

Bei der Verminderung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln strich eine Minderheit um Hannes Germann (SVP/SH) die Möglichkeit einer Lenkungsabgabe für den Fall, dass die Ziele nicht erreicht werden. Die Mehrheit und der Bundesrat hätten diese Option aufnehmen wollen, zusammen mit der Möglichkeit, Genehmigungen für risikoreiche Wirkstoffe bei zu starker Gefährdung zu widerrufen.

Stärkerer Gewässerschutz
Weiter enthält die Vorlage eine Verstärkung des Gewässerschutzes. Entsprechend will der Ständerat das Gewässerschutzgesetz ergänzen. Die Zulassung einer Substanz soll auf den Prüfstand, wenn in Gewässern, aus denen Trinkwasser entnommen wird, sowie in Flüssen und Seen Grenzwerte für Biozide und Pflanzenschutzmittel wiederholt und verbreitet überschritten werden.

Im Zuströmbereich von Trinkwasserfassungen will der Ständerat nur Pflanzenschutzmittel zulassen, deren Verwendung keine zu hohen Konzentrationen von Wirkstoffen und Abbauprodukten hinterlassen. Einen Minderheitsantrag, diesen Abschnitt zu streichen, lehnte er ab.

Eine emotionale Debatte entfachte sich hingegen um den Antrag der WAK zur Reduktion des Eintrags von Stickstoff und Phosphor aus der Landwirtschaft. Bis 2025 sollte er um 10 Prozent und bis 2030 um 20 Prozent zurückgehen. Referenzwert wäre das Mittel der Jahre 2014 bis 2016 gewesen.

Absenkung ohne Prozentsätze
Die WAK hatte diese Bestimmung aus der Agrarpolitik 22+ des Bundesrates herausgenommen und ganz zuletzt noch in ihre Vorlage eingefügt. Die Agrarpolitik 22+ selbst will sie sistieren – der Entscheid des Ständerates dazu steht noch aus.

Einige Ratsmitglieder kritisierten den fehlenden Zusammenhang für diese Bestimmung in der WAK-Vorlage. Beat Rieder (CVP/VS) sprach von einem «Schnellschuss», der zur Folge hätte, dass Schweizer Bauern rund 40'000 Stück Vieh weniger halten könnten.

Das Problem sei da, stellte hingegen Benedikt Würth (CVP/SG) fest und beantragte einen Absenkpfad ohne vorgeschriebene Prozentsätze. Die Rede ist von einer «angemessenen» Reduktion der Stickstoff- und Phosphorverluste bis 2030. Referenzwert sind die Jahre 2014 bis 2016.

Die Zahlen solle der Bundesrat festsetzen, ebenso die Methode für die Berechnung der Reduktionsziele. Dabei soll die Branche einbezogen werden. Diese Formulierung genehmigte der Ständerat mit Stichentscheid von Präsident Hans Stöckli (SP/BE).

Nein zu beiden Initiativen
Wie erwartet empfiehlt der Ständerat die beiden Volksinitiativen zur Ablehnung. Zur Volksinitiative «für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz» beschloss der Ständerat mit 29 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen ein Nein.

Die Initiative «für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» lehnte der Ständerat mit 28 zu 9 Stimmen und bei ebenfalls 4 Enthaltungen ab.

Auch der Bundesrat empfiehlt ein Nein zu den Initiativen. Der Nationalrat sagte zur Trinkwasser-Initiative mit 130 zu 58 Stimmen Nein und zur Pestizidverbots-Initiative mit 131 zu 54 Stimmen