Die WBK-S beschloss den Vorstoss mit 7 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die Motion fordert eine obligatorische Deklaration der Herstellungsmethoden von Nahrungsmitteln, die in der Schweiz verboten sind. Produktionsart und Herkunft sollen klar ersichtlich sein. Damit solle die Kundentransparenz bei pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen verbessert werden, heisst es in einer Mitteilung. Dabei sei zu berücksichtigen, dass neue Deklarationspflichten klar definierbar, völkerrechtskonform und durchsetzbar seien.

Die Ständeratskommission reagierte mit dem Vorstoss auf einen Bericht des Bundesrats, den dieser Mitte September verabschiedet hatte. Darin schreibt die Landesregierung, dass eine strengere Deklaration von Stopflebern (Foie gras), Froschschenkeln sowie mit tierquälerischen Methoden gewonnenen Reptilienlederprodukten vertieft geprüft werden soll.

Der Ständerat hatte vor drei Jahren zwar Nein gesagt zu einem Importverbot von Stopflebern und anderen tierquälerisch erzeugten Produkten, überwies damals aber ein Postulat an den Bundesrat, das eine Prüfung einer Verschärfung der Deklarationspflicht vorsah. Die Kommission habe mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat in Zukunft Deklarationspflichten nicht punktuell, sondern nach einheitlichen Kriterien einführen wolle, heisst es in der Mitteilung.

Hingegen beantragt die Ständeratskommission mit 6 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, eine Motion aus dem Nationalrat abzulehnen, welche eine generelle Angabe der Schlachtmethode fordert. Dieses Anliegen gehe aus Sicht einer Mehrheit zu weit und sei weder durchsetzbar noch kontrollierbar.