Wie das kantonale Amt für Forst und Jagd sowie das Feuerwehrinspektorat am Montag mitteilten, hat die Waldbrandgefahr mittlerweile die Stufe 4 von 5 erreicht. Wegen der Gefahr von Wald- und Flurbränden erliessen sie deswegen ein Feuerverbot.

Demnach ist es untersagt, im Wald oder in Waldesnähe (50 Meter Abstand) ein Feuer zu entfachen. Gebrätelt werden darf dort auch nicht auf fest eingerichteten Feuerstellen oder auf mitgebrachten Holz- und Kohle-Grills. Unbefestigte Feuerstellen dürfen auch ausserhalb des Waldgebietes nicht benutzt werden.

Ferner dürfen im ganzen Kanton keine Höhenfeuer entfacht, Feuerwerkskörper abgebrannt und Heissluftballone oder Himmelslaternen steigen gelassen werden. Zudem ist es verboten, brennende Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

Absolute oder bedingte Feuerverbote im Wald oder überhaupt im Freien gelten ausserdem in den Kantonen Aargau, Bern, beiden Baseln, Genf, Glarus, Graubünden, Luzern, Jura, Neuenburg, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schwyz, Tessin, Waadt, Zug und im Fürstentum Liechtenstein.