Die Vorlage dreht sich um Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen bei der Nutzung von Wasserkraft. Kern der Änderung des Wasserrechtsgesetzes ist, dass bei der Umweltverträglichkeitsprüfung für die Erneuerung einer Wasserkraft-Konzession nicht mehr vom ursprünglichen Zustand vor dem Bestehen der Anlage ausgegangen werden muss.  

Stattdessen soll der Ist-Zustand zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs um Neukonzessionierung Referenzgrösse sein für die Frage, welche Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen zu leisten sind. Ausgearbeitet hat die Gesetzesrevision die Umweltkommission (Urek) des Nationalrates. Angestossen hatte sie Nationalrat Albert Rösti (SVP/BE) mit einer parlamentarischen Initiative.  

Rechtsunsicherheiten beseitigen  
Die heutige Praxis, auf den ursprünglichen Zustand abzustützen, führe zu Rechtsunsicherheiten, sagte Kommissionssprecher Martin Schmid (FDP/GR) im Ständerat. Diese sollten beseitigt werden. Die derzeitige Praxis belaste die Wirtschaftlichkeit der Produktion von Energie aus erneuerbaren Energien.  

Beat Rieder (CVP/VS) verwies auf die Schwierigkeiten, bei der Erneuerung einer Konzession auf den Zustand eines Gebiets von vor etwa achtzig Jahren zurückzuschliessen. Mit Wasserkraftwerken könnten im Übrigen – er nannte als Beispiel den Klingnauer Stausee im Kanton Aargau – neue ökologisch wertvolle Flächen geschaffen werden.  

Eine rot-grüne Minderheit hatte nicht auf die Vorlage eintreten wollen, unterlag aber mit 30 zu 12 Stimmen. Die zur Diskussion stehenden Ersatzmassnahmen hätten auf die Stromproduktion keinen Einfluss, begründete Sprecher Roberto Zanetti (SP/SO) den Antrag. Ohne die verlangten Aufwertungsmassnahmen sei ein potenziell ökologischer Nutzen eines Wasserkraft-Standortes nicht möglich.   

Der Bundesrat unterstützte die Vorlage. Er wollte das Gesetz aber zu Gunsten von Natur- und Landschaftsschutz mit einer Kann-Vorschrift ergänzen und festschreiben, dass bei Konzessionserteilungen «nach Möglichkeit» und «so weit verhältnismässig» Massnahmen zu Gunsten von Natur- und Landschaft getroffen werden können.  

Warnung vor Überraschungen  
Dieser Zusatz sei eine moderate Kann-Vorschrift, betonte Umweltministerin Simonetta Sommaruga. Rechtssicherheit werde hier zu Gunsten der Wasserwirtschaft geschaffen, stellte sie klar. «Wir sollten der Bevölkerung aufzeigen, dass wir den Interessen der Wasserwirtschaft und des Naturschutzes Rechnung tragen wollen.»  

Die Mehrheit der ständerätlichen Urek lehnte den Zusatz aber ab. Die Ergänzung könne zu neuen Unsicherheiten und Kosten führen, warnte Schmid. Minderheitsprecher Zanetti dagegen forderte, der Ergänzung des Bundesrates zuzustimmen. «Sonst könnte es bei den Schlussabstimmungen eine Überraschung geben», warnte er.  

Mit 27 zu 15 Stimmen lehnte der Rat den Zusatz ab – Gleiches hatte im Herbst bereits der Nationalrat getan. In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat die Vorlage dann mit 29 gegen 12 Stimmen bei einer Enthaltung gut. Sie ist damit bereit für die Schlussabstimmungen.